Umgemeindung
Wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche Mitglied sind, gehören Sie in der Regel zu der Kirchen- bzw. Pfarrgemeinde, innerhalb deren Gebiet Ihr Wohnsitz liegt.
Falls Sie sich aber in einer anderen evangelischen Kirchen- oder Pfarrgemeinde innerhalb Ihrer Stadt oder im Nachbarort zu Hause fühlen und dort auch formell dazu gehören möchten, dann gibt es dafür die Möglichkeit der „Umgemeindung” (auch Umpfarrung genannt). Das Pfarramt der Gemeinde, in der Sie sich anmelden wollen, kann eine Umgemeindung für Sie in die Wege leiten und das Einvernehmen mit Ihrer Wohn-Kirchengemeinde herstellen.
In der Regel muss die Umgemeindung nach jedem weiteren Wohnsitzwechsel erneuert werden, wenn Sie bestehen bleiben soll.
Falls Sie eine Umgemeindung wünschen, drucken Sie bitte das Formular (siehe unten) aus, tragen Ihre Daten in die blauen Bereiche des Formulars ein und senden es unterschrieben an unsere Kirchengemeinde per Post:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche
Heppenser Straße 29
D-26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 – 302279
E-Mail: kirchenbuero.whv-havenkirche@kirche-oldenburg.de
Web: www.havenkirche.de