Hannover (epd). Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen begrüßen die Pläne des Landes für ein Verbot der Vollverschleierung von Schülerinnen im Unterricht. Die geplante Ergänzung des Paragrafen 58 im Schulgesetz, nach der Schüler durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens «nicht in besonderer Weise erschweren» dürfen, sei richtig, heißt es in einer Stellungnahme der Kirchen-Konföderation, die dem epd vorliegt. Am Donnerstag findet im Kultusausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zum Thema statt.
Die Gesetzesnovelle soll verhindern, dass muslimische Schülerinnen im Unterricht eine Burka oder einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Hintergrund sind die Fälle mehrerer Schülerinnen mit Verschleierung, die im vergangenen Jahr die Politik beschäftigt hatten. Der Landtag soll nach Angaben des Kultusministeriums möglichst noch im August über die geplante Änderung des Schulgesetzes abstimmen. Das Verbot der Vollverschleierung könnte dann rückwirkend zum Beginn des neuen Schuljahrs 2017/18 in Kraft treten.
Kommunikation sei eine Grundbedingung für das schulische Leben, heißt es in der Stellungnahme der Kirchen. Der Änderungsentwurf, den alle Landtagsfraktionen gemeinsam erstellt hatten, schaffe eine «hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage». Kommunikation geschehe nicht nur durch Sprache, sondern auch durch körpersprachliche Signale, heben die Kirchen hervor. Wenn eine Person eine gesichtsbedeckende Verschleierung trage, könne dies Missverständnisse erzeugen und die Kommunikation sogar scheitern lassen.
Humor oder Ironie etwa ließen sich nur durch ein Lächeln oder Augenzwinkern ausdrücken. «Diese Kompetenzen sind in einer Kultur der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen entscheidend», schreibt die Schulexpertin Kerstin Gäfgen-Track. Gleichwohl sei es wichtig, dass mit der Ausübung der Religionsfreiheit in der Schule sensibel umgegangen werde.
Die Elternräte der niedersächsischen Gymnasien hatten am Montag dagegen Kritik an der Gesetzesnovelle geübt. Die gewählte Formulierung, dass Schülerinnen durch ihre Kleidung den Austausch im Unterricht «nicht in besonderer Weise erschweren» dürften, sei nicht eindeutig genug, um die Vollverschleierung zu verhindern. So müssten Schüler und Lehrer am Ende doch wieder im Einzelfall entscheiden.
Source: Kirche-Oldenburg