Wie andere Bundesländer ermöglicht auch Niedersachsen ab der kommenden Woche wieder Gottesdienste, wenn auch unter Auflagen. Laut Staatskanzlei wurde das vereinbart, noch bevor das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Verbot zurückgewiesen hat.
Hannover (epd). In Niedersachsen sollen Gottesdienste ab dem 7. Mai trotz der Corona-Krise wieder möglich sein, soweit Hygienebedingungen eingehalten werden. Die Landesregierung hat am Donnerstag einen entsprechenden Runderlass an die Gesundheitsämter gegeben, wie die Sprecherin der Landesregierung, Anke Pörksen, dem epd bestätigte.
Bereits am Mittwoch habe Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen Entsprechendes für religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen vereinbart.
Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister begrüßte die Entscheidung. «Es werden verantwortbare Formen von Gottesdiensten sein, bei denen der Schutz für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher und die Mitwirkenden von zentraler Bedeutung ist», betonte der evangelische Bischof. «Aber auch eine kleine Form ist eine Feier in der Gegenwart Gottes.» Die Kirchen seien Trosträume, auch dann, wenn sich dort nur wenige Menschen versammelten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften haben sich laut Staatskanzlei selbst dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Gottesdiensten zahlenmäßig begrenzt wird. Es sollen mindestens zehn Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangs- und Ausgangsbereichen. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen. Auf gemeinschaftlichen Gesang wird genauso verzichtet wie auf das Nutzen von Becken oder Kelchen für Taufen oder Abendmahlsfeiern.
Ursprünglich waren die Kirchen davon ausgegangen, spätestens am 10. Mai wieder Gottesdienste feiern zu können, die wegen der Corona-Pandemie seit Wochen nicht möglich waren. Am Mittwochabend kippte das Bundesverfassungsgericht das pauschale Gottesdienstverbot in Niedersachsen. Mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit sei es kaum vertretbar, dass nicht Einzelfälle geprüft würden. Das Gericht entschied zu einer Klage einer muslimische Gemeinde, die sich gegen das Verbot einer Versammlung im Ramadan gewandt hatte.
Meister erinnerte daran, dass viele Pastorinnen und Pastoren in den vergangenen Wochen mit Kreativität neue Formen der Verkündigung entwickelt hätten. Auch davon würden viele weiterbestehen. «Das ist besonders wichtig für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und deshalb noch nicht wieder an Gottesdiensten teilnehmen können.»
Eine Reihe von Bundesländern hat zuletzt beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Source: Kirche-Oldenburg