Darmstadt/Wolfenbüttel (epd). Der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) hat seine Kriterien zu Rüstung und fossilen Rohstoffen für Finanzanlagen verschärft. Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgüter machten, würden von Finanzanlagen ausgeschlossen, sagte der scheidende Vorsitzende, der Leiter der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Heinz Thomas Striegler, am Dienstag in Darmstadt. Bisher lag die Grenze bei zehn Prozent des Umsatzes. Auch Unternehmen, die geächtete Waffen oder Atomwaffen herstellen, seien künftig gänzlich ausgeschlossen.

Der Leiter der Finanzabteilung des braunschweigischen Landeskirchenamtes, Jörg Mayer, der ab 1. März den Vorsitz des AKI übernimmt, sagte zu, den neuen Kurs fortsetzen zu wollen. Im AKI haben sich 47 vor allem evangelische Investoren zusammengeschlossen, die Summe der angelegten und vornehmlich der Altersversorgung dienenden Finanzmittel beläuft sich auf rund 40 Milliarden Euro.

Außerdem verschärft der AKI mit der fünften Auflage des «Leitfadens für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche» die Kriterien für die Förderung klimaschädlicher Rohstoffe: Unternehmen, die einen Anteil von mehr als einem Prozent an der weltweiten Kohle-Förderung haben sowie Unternehmen, die Öl oder Gas durch chemische Mittel (Fracking) gewinnen, sind von der kirchlichen Geldanlage ausgeschlossen. Bisher schon waren Unternehmen ausgeschlossen, die gentechnisch verändertes Saatgut oder Tabakwaren herstellen und Glücksspiele anbieten.

Dagegen gibt es in der neuen Auflage des Leitfadens beim Alkohol eine Erleichterung: Getränkeunternehmen, die mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes mit Alkohol erwirtschaften, sind demnach ausgeschlossen. Bisher lag die Grenze schon bei 15 Prozent. Striegler begründete die Anhebung damit, dass die 15-Prozent-Grenze im Gegensatz zur etablierten 20-Prozent-Grenze schwer zu überprüfen gewesen sei.

Neben den Ausschlusskriterien definiert der Leitfaden auch Negativkriterien, die eine Anlage von kirchlichen Finanzen erschweren. Dazu gehören eine Energiegewinnung durch fossile Brennstoffe, ein überdurchschnittlich hoher Ausstoß von Kohlendioxid und Treibhausgasen, fehlende Pläne für die Klimaneutralität oder zum Schutz der Artenvielfalt. Die Ausschluss- und Negativkriterien führten zu einer Einschränkung des Anlagespektrums der kirchlichen Anleger um rund 20 Prozent gegenüber den großen Indizes, sagte Striegler.

Inzwischen hätten auch Positivkriterien einen höheren Stellenwert bekommen, unterstrich der Vorsitzende. Die Anleger achteten mehr darauf, was sie mit ihren Anlagen fördern wollten. Beispiele seien die Investments in den Aufbau des größten Windparks Afrikas in Kenia oder von Solaranlagen in Mittelamerika. Auch führten Vertreter des AKI zu ihren Kriterien regelmäßig Gespräche mit Banken und Unternehmen, etwa über Lieferketten, die Herkunft der Rohstoffe oder existenzsichernde Löhne.

Der designierte Vorsitzende Jörg Mayer kündigte an, die Gespräche mit großen Banken und Aktiengesellschaften fortzusetzen. Der AKI wolle über die Definition der EU von Nachhaltigkeit bezüglich Umweltkriterien (Taxonomie) hinaus soziale Kriterien in die Diskussion einbringen. Bisher sei das Investieren in soziale Einrichtungen und Unternehmen nicht ausdrücklich als nachhaltig anerkannt. Außerdem wolle sich der AKI enger mit den katholischen Bistümern und Versorgungswerken verzahnen.

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Kirchliche Investoren verschärfen Ausschlusskriterium Rüstung