Hannover (epd). In Niedersachsen gilt von Mittwoch an eine neue Corona-Verordnung. Sie sieht neben der Sieben-Tages-Inzidenz weitere Faktoren wie die Belegung von Krankenhäusern und Intensivstationen mit Corona-Patienten als Maßstab für mögliche Einschränkungen vor. Diese treffen dann insbesondere Ungeimpfte, die sich häufiger testen lassen müssen. «Mit der jetzt vorgelegten neuen Verordnung gehen wir zu einem anderen Regelungsregime über», sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover: «Wichtige Basisschutz-Maßnahmen wie Maske, Abstand, Hygiene und Lüften bleiben für alle bestehen. Insbesondere Menschen mit einer vollständigen Impfung aber gewinnen zahlreiche Freiheiten zurück.»

Nach der Verordnung tritt eine erste Warnstufe in Kraft, wenn gleichzeitig die Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfizierten zwischen 35 und 100 liegt und, ebenfalls gerechnet auf sieben Tage, von 100.000 Menschen zwischen sechs und neun mit Corona im Krankenhaus liegen. Zudem müssen landesweit fünf bis zehn Prozent der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sein.

Greift diese Warnstufe, gilt die sogenannte 3-G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer negativen Testung möglich ist. Auch bei einer Inzidenz ab 50 über fünf Tage hinweg tritt diese Regel in Kraft, wenn Landkreise eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen haben.

Für Ungeimpfte werde das Leben aufwendiger, sagte Weil. Ab dem 11. Oktober müssten sie zudem die Tests selbst bezahlen. «Entscheidend für Herbst und Winter bleibt aber etwas Anderes: Die Zahl der Geimpften muss deutlich höher werden!»
 

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Niedersachsen bringt neue Corona-Verordnung an den Start