Hannover (epd). Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) will religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte verbieten. Nach einem Bericht des NDR (Sonntag) sollen sie in Zukunft keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole wie Kopftuch, Kreuze oder Kippa bei öffentlichen Verhandlungen mehr tragen dürfen. Das sieht ein nicht-öffentlicher Referentenentwurf des Justizministeriums vor, der dem NDR vorliegt. Das Gesetz soll die Neutralität der Justiz stärken.

Anlass seien muslimische Referendarinnen, die das Kopftuch auch im Gerichtssaal als Sitzungsvertreterinnen tragen wollten, sagte Havliza dem Sender. «Jeder im Gericht muss den Eindruck haben, ein Richter oder Staatsanwalt sei völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen.» Bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich damit umgehe, sei eine einheitliche Regelung geboten.

Die aus dem Iran stammende Juristin und Religionswissenschaftlerin Hamideh Mohagheghi kritisierte im Gespräch mit dem NDR den Entwurf. «So hindert man durch Verbote Frauen daran, dass sie bestimmte Berufe ausüben.» Kopftuch tragen und eine gute Richterin sein – das sei aus ihrer Sicht kein Widerspruch. Doch muslimische Frauen hätten keine Möglichkeit, dies unter Beweis zu stellen und die Gesellschaft davon zu überzeugen, wenn man es nicht ausprobiere.

Wer den Verdacht auf eine voreingenommene Prozessführung habe, könne schließlich wie bisher auch Befangenheitsbeschwerde einlegen, ergänzte Mohagheghi. Darüber werde dann wie in anderen Fällen auch befunden.

Von dem Verbot nicht betroffen sind Kreuze, die noch in einigen Verhandlungsräumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hängen. Sie sollen belassen werden. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten die Kreuze schließlich abgehängt werden oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden, sagte Havliza.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr ins niedersächsische Kabinett und dann in die übliche Verbandsanhörung gehen. Derzeit ist vor dem Bundesverfassungsgericht noch eine Klage einer muslimischen Referendarin aus Hessen anhängig. Wann dort über die Grundrechtsabwägung entschieden wird, ist nicht bekannt.
Source: Kirche-Oldenburg