Oldenburg/Lüneburg (epd). Die Geschäfte in der Oldenburg dürfen an diesem Sonntag (13. September) sowie am 4. und 11. Oktober nicht öffnen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg untersagte am Donnerstag die von der Stadt geplanten verkaufsoffenen Sonntage. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg und wies eine Beschwerde der Stadt zurück. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft ver.di in einem Eilverfahren gegen die Sonntagsöffnung geklagt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie OVG-Sprecherin Gunhild Becker mitteilte (Az: 7ME 89/20).

Während sich ver.di durch die Entscheidung bestätigt sieht, hatten Kommunen und Unternehmer bereits im Vorfeld kritisiert, dass die Gewerkschaft den Klageweg beschritten habe. Die Stadt Oldenburg wollte mit der Sonntagsöffnung den Einzelhandel unterstützen, um die Folgen der Corona-Krise zu mildern. Für die Öffnung liegt nach Auffassung der Gerichte jedoch kein hinreichender Grund vor, weil dies bundesweit und für jeden Sonntag gelten könne. Besondere Anlässe für die Öffnung hatten die Stadt und das «City Management Oldenburg» nicht geplant.

Eine Sonntagsöffnung dürfe nicht auf eine weitgehende Gleichstellung mit den Werktagen und ihrer geschäftigen Betriebsamkeit hinauslaufen, sagte Becker. Dem verfassungsrechtlich gewährtem Sonntagsschutz sei damit nicht hinreichend Rechnung getragen.

Ver.di-Landesfachbereichsleiterin Sabine Gatz begrüßte die Entscheidung: «Das ist ein Erfolg für die Beschäftigten im Einzelhandel, ein Erfolg für die Sonntagsruhe und eine große Chance für die Städte und Kommunen in Niedersachsen, die Innenstädte auf nachhaltigere Weise zu beleben als ausschließlich durch verkaufsoffene Sonntage.»

Aus Sicht des Niedersächsischen Städtetags berücksichtigen die Gerichtsentscheidungen die aktuelle Lage des Einzelhandels dagegen nicht ausreichend. «Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Lockdown sowie das Kaufverhalten der Bevölkerung stellen den Einzelhandel in Niedersachsen vor existenzielle Herausforderungen», sagte Sprecher Stefan Wittkop. «Zur Unterstützung des stationären Handels und um der drohenden Verödung der Innenstädte entgegen zu wirken, sind Sonntagsöffnung ein mögliches Instrument.» Es gehe um klare und begrenzte Ausnahmen – außerhalb der Adventszeit und auch nicht am Volkstrauertag oder am Totensonntag.

Auch in Hildesheim hatte das Verwaltungsgericht einen verkaufsoffenen Sonntag auf eine ver.di Klage hin gekippt. Dort hatte die Stadt für den 6. September unter dem Motto «Sommertag in Hildesheim» kleinere Aktionen geplant.

Im Juli hatten sich Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Kirchen darauf verständigt, dass in niedersächsischen Städten und Gemeinden im laufenden Jahr noch bis zu vier verkaufsoffene Sonntage stattfinden können. Dazu müssen allerdings besondere Anlässe vorliegen, die aber kleiner ausfallen können als Volksfeste und Messen. Doch statt einer Einigung gibt es unterschiedliche Auslegungen. Die Kommunen mahnen Änderungen im niedersächsischen Ladenschlussgesetz für mehr Rechtssicherheit an.

Source: Kirche-Oldenburg