Ab Donnerstag, 17. November, wird die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu ihrer sechsten Tagung im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammentreten. Auf der dreitägigen Tagung wird sich das Kirchenparlament schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2017 beschäftigen. Auf der Tagesordnung stehen weiterhin die Beratungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte, der Bericht der Arbeitsgruppe Kindertagesstättenfinanzierung, der Zwischenbericht der Steuerungsgruppe zur „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“, der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen sowie der Zwischenbericht des Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017.
Beschlussvorschlag zur Kindertagesstättenfinanzierung
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kindertagesstättenfinanzierung beinhalte einen „Paradigmenwechsel“ in der Unterstützung der evangelischen Kindertagesstätten, kündigte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen an. Anstelle der Bezuschussung der Fachpersonalkosten in Höhe von zehn Prozent soll künftig jede Kitagruppe mit 9.000 Euro bezuschusst werden. Damit erhöhe sich die kirchliche Beteiligung pro Jahr von ursprünglich 4,7 Millionen Euro auf 5,35 Millionen Euro. Diese Budgetierung sei ein gutes und verlässliches System, mit dem alle Einrichtungen gut ausgestattet werden könnten, lobte Blütchen den Vorschlag.
Kirchengesetz über Bildung der Gemeindekirchenräte
Diskussionen erwartet Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis im Zuge der Beratungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte. Der Gesetzesvorschlag, der im Hinblick auf die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten im Jahr 2018 auf der Tagesordnung steht, hat die Anregung aufgegriffen, das Wahlalter von 16 Jahren auf 14 Jahren abzusenken. Damit werde die gesetzliche Religionsmündigkeit aufgegriffen, die ab dem 14. Lebensjahr gelte.
Synode verabschiedet Haushalt 2017
Das Volumen des neuen Haushalts der oldenburgischen Kirche soll 90,6 Millionen Euro umfassen, sagte Oberkirchenrätin Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. Leider könne der Synode kein ausgeglichener Haushalt vorlegt werden, sondern man benötige eine Rücklagenentnahme von rund 1,3 Millionen Euro. Eine fortlaufende Rücklagenentnahme könne aber auf die Dauer nicht fortgeführt werden. Deshalb sei dieses bereits ein Sparhaushalt, zu dem alle Dezernate Beiträge geleistet hätten, erläuterte Teichmanis.
So seien Sach- und Dienstaufwendungen um zehn Prozent gekürzt, freie Personalstellen im Haushalt kostenmäßig nicht berücksichtigt und geplante Stellenaufstockungen verschoben worden. Besonders schmerzhaft seien dabei die Stellensperren, die der Synode für den Stellenplan der Diakoninnen und Diakone und der Büchereiarbeit für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen würden. Das betreffe die Neubesetzung von Stellen, die im Zuge des Diakonen-Stellenplans im vergangenen Jahr von der Synode beschlossen worden seien. Nicht gekürzt werden die Zuweisungen an die Kirchengemeinden in einer Gesamthöhe von 13,55 Millionen Euro. Diese Zuweisung war im vergangenen Jahr leicht angehoben worden.
Gleichzeitig wird die Kirchenjuristin für 20 neue Stellen in der Verwaltung werben. Diese Aufstockung sei für eine Übergangszeit notwendig, damit Prozesse in der Verwaltung „rund laufen“ könnten und um Konzepte für den Wandel zu entwickeln. So sei in den Regionalen Dienststellen mehr Personal notwendig, um neben dem laufenden Tagesgeschäft den Gemeinden und Kirchenkreisen bei der Haushaltserstellung behilflich sein zu können, betonte Teichmanis.
Rücklagen und Rückstellungen
Durch die Umstellung der Haushaltssystematik auf die „doppische Haushaltsführung“ habe sich zudem erstmals ein wirklich realistischer Blick auf die Finanzen der Kirche ergeben, erklärte die juristische Oberkirchenrätin weiter. Von den rund 143 Millionen Euro Rücklagen der Kirche seien lediglich fünf Millionen Euro frei verfügbar. Der Rest seien zweckgebundene Rückstellungen, die künftige Verbindlichkeiten abdeckten, wie beispielsweise die Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Mit den Rückstellungen werde ein sicherer Weg beschritten, zu dem die Kirche auch rechtlich verpflichtet sei, hob Teichmanis hervor. Und sie ergänzte: „Wir stehen letztlich noch sehr gut da. Denn wir sind in der Lage, unsere Verpflichtungen bis zum Jahr 2060 ausfinanziert zu haben.“
Guter Start ins Jubiläumsjahr der Reformation
Bischof Jan Janssen stellte die Synodentagung in einen größeren Kontext. Mit der Vorstellung der neuen Luther-Bibel, dem Gedenken von 50 Jahren Frauenordination in der oldenburgischen Kirche, dem Kinderchor-Festival und der Präsentation des neuen Werkeverzeichnisses von Ludwig Münstermann sei der gute Start in das Jubiläumsjahr der Reformation gelungen. Dieses werde im kommenden Jahr in vielfältiger Form an vielen Orten innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg fortgesetzt. So lägen dem Beirat für das Reformationsjubiläum rund 60 Projektanträge aus Kirchengemeinden und Einrichtungen vor, berichtete Janssen. „Dahinter verbergen sich weit mehr als 100 Einzelveranstaltungen.“
Aktuelle Berichte und Fotos zur Synodentagung in Rastede finden Sie ab Donnerstagvormittag unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/648-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg