Die Mitglieder der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer achten Tagung vom 23. bis 24. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2018 in Höhe von rund 89 Millionen Euro beschlossen. Als „Willen zur Veränderung“ bewertete der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, der Synodale Manfred Pfaus aus Accum, den Beschluss und insbesondere auch die fokussierten Diskussionen in den Haushaltsberatungen der Synode. „Es war ein großer Erfolg, einen ausgeglichen Haushalt verabschiedet zu haben“, so Pfaus am Samstag, 25. November, gegenüber Pressevertretern.

Es sei gelungen, der Synode die schmerzlichen Einschnitte zu vermitteln, sodass der Haushaltsentwurf von der Synode unverändert mitgetragen wurde, betonte Pfaus. Zwar beinhalte der Haushalt nur „kurzfristige Maßnahmen“ und die zukünftige Gestaltung sei von der weiteren Prioritätensetzung abhängig, aber er sei Teil der „Zukunftssicherung der oldenburgischen Kirche“.

Ebenfalls auf eine „sehr konzentrierte Tagung“ blickte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen auf der Abschlusspressekonferenz am Samstag zurück. Nach dem „Schock“ am Donnerstag mit der Erklärung von Pfarrer Jan Janssen, das Amt des Bischofs der oldenburgischen Kirche nicht weiterführen zu wollen, habe die Synode „schnell zu ihrer Arbeitsfähigkeit zurückgefunden“ und „inhaltlich gut gearbeitet“, lobte Blütchen.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen hatte am Donnerstag, 23. November, die Synodalen darüber informiert, dass sich Bischof Jan Janssen entschieden habe, „nach gut neun Jahren in diesem anspruchsvollen und fordernden Leitungsamt die damit verbundene Verantwortung abzugeben.“ Am Mittwoch, 22. November, hatte Janssen gegenüber der Synodenpräsidentin „seinen Verzicht auf das Bischofsamt erklärt, da er die Verantwortung für die Weiterführung des Amtes nicht mehr tragen zu können glaubt.“ Diese Erklärung entspreche den Anforderungen des Gesetzes, sei unwiderruflich und sofort in Kraft getreten, so Blütchen. Am Donnerstagmorgen hatte der Gemeinsame Kirchenausschuss gemeinsam mit dem Oberkirchenrat Pfarrer Jan Janssen ab dem Zeitpunkt seines Verzichts auf das Bischofsamt mit der Vertretung dieses Amtes zunächst bis zum 31. Januar 2018 beauftragt. Pfarrer Janssen hatte sich vorab zur Übernahme der Vertretung bereit erklärt.

Im Anschluss an die Synode zeigte sich Pfarrer Jan Janssen dankbar für die zahlreichen sehr freundlichen Rückmeldungen, die ihm von den Synodalen nach seinem Rücktritt entgegengebracht worden seien. Er fühle sich von „seiner Kirche weiterhin getragen“ und dies zeige, wie „stark“ sie sei. Zudem sei er sehr zuversichtlich, dass die oldenburgische Kirche sehr bald eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger für ihn finde werde, denn es gebe in Oldenburg eine „gute Balance“ zwischen kirchenleitenden und seelsorglich-pastoralen Aufgaben. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebe es kaum eine andere Kirche, die so attraktiv sei, wie die oldenburgische, betonte Janssen.

Persönliche Erklärung von Pfarrer Jan Janssen
In einer persönlichen Erklärung vor der Synode hatte Janssen am Donnerstag die Hintergründe seiner Entscheidung für den Verzicht auf das Bischofsamt und für den Wechsel ins Pfarramt mitgeteilt. Nicht zuletzt im Jahr des Reformationsjubiläums sei der ständige Erneuerungsprozess der Kirche deutlich geworden – das gelte inhaltlich, strukturell und auch persönlich, so Janssen. Diesem wichtigen Anliegen stetiger Erneuerung habe er sich seit 2008 gerne gestellt und inzwischen über neun Jahre lang das geistliche Leitungsamt mit großer Freude und Hingabe ausgefüllt.

Janssen führte weiter aus: „Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und deren Auswirkungen auf unsere Kirche gehört zu den Gedanken über stete Erneuerungsprozesse auch die Überlegung, ob ein lebenslanges Amt den Herausforderungen weiterhin angemessen ist und ob ein solches in seiner weitgreifenden Verantwortung und Bürde bis zu Ende ausgefüllt werden kann. Dagegen kann von Zeit zu Zeit ein Wechsel zu neuen Kräften und Ideen für unsere Kirche nach vorn weisen – so wie es auch andere Kirchen vorsehen. Bitte verstehen Sie meinen Schritt auch als ein Signal in diese Richtung.“

Nach über neunjähriger kirchenleitender Tätigkeit als Bischof gehe es für ihn im 55. Lebensjahr nach sorgfältiger Abwägung „um einen Neuanfang im Pfarrdienst, auf Gemeindeebene, in Verkündigung und Seelsorge an der Basis vor Ort.“

Sondersynode am 27. Januar 2018
Über die weiteren Schritte im Blick auf die Nachfolge im Bischofsamt würden die oldenburgischen Synodalen am 27. Januar auf einer Sondersynode beraten, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen. Dabei gehe es auch um Überlegungen, das Bischofsamt in Oldenburg zeitlich zu befristen, wie dies in vielen anderen EKD-Gliedkirchen bereits der Fall sei. Genauere Überlegungen gebe es dazu aber noch nicht. Dieses müsse sehr sorgfältig beraten werden, da es nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine theologische Frage sei, so Blütchen.
 
Synode verabschiedet ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2018
Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, betonte in seinem Bericht vor der Synode, dass das Ziel, einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2018 vorzulegen, erreicht worden sei. Die dafür erforderlichen Schritte seien jedoch oft einmalige, kurzfristige Maßnahmen und müssten noch durch tragfähige, längerfristig wirksame Maßnahmen gesichert werden. Dieser schwierige Prozess liege noch vor der oldenburgischen Kirche. Wenn dies im Rahmen des Prozesses zur Prioritätensetzung gelinge, werde auch eine längerfristige Haushaltskonsolidierung möglich sein.

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis betonte bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes, dass es in allen Bereichen kräftige und „schmerzhafte“ Einschnitte gegeben habe, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Haushaltsplan 2018 sieht Ausgaben in Höhe von 89,07 Millionen Euro vor. Die geplanten Einnahmen liegen bei 87,2 Millionen Euro und die Finanzerträge bei rund 1,8 Millionen Euro. Die geplanten Einsparungen fallen zu 50 Prozent auf die Gesamtkirche, 35 Prozent auf die Kirchengemeinden, zwei Prozent auf die Kirchenkreise, acht Prozent auf Zuwendungen an Dritte. Der verbleibende Rest von fünf Prozent sind Ertragserhöhungen, die zum Ausgleich des Haushalts beitragen.

In der Gesamtkirche sollen beispielsweise zehn Prozent der Sachkosten gestrichen und 40 Stellen nicht besetzt werden, erläuterte Teichmanis. Bei den Personalaufwendungen gebe es eine veränderte Systematik: Bei der Besetzung einer Stelle müsse diese nicht nur im Stellenplan vorgesehen sein, sondern zugleich müssten dafür auch die Mittel zur Verfügung stehen. Nahezu alle Baumaßnahmen müssten aufgeschoben werden. Auch müssten die Kirchengemeinden auf insgesamt 415.000 Euro an Zuschüssen verzichten. Dem Diakonischen Werk sollen vom Zuschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro „moderat“ 100.000 Euro gestrichen werden. Außerdem sollen die Zuschüsse für die Diakoniesozialstationen um die Hälfte reduziert werden. Der Haushalt treffe viele hart, aber er treffe ausgewogen. „Viele müssen (dazu) beitragen, wenn wir mit dem auskommen wollen, was wir einnehmen", betonte Teichmanis.

Darüber hinaus beschloss die Synode die Abnahme der Ergebnisrechnung und Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2016. Nach ausführlicher Diskussion erteilte die Synode dem Oberkirchenrat die Entlastung.

Bericht und Zwischenbericht aus der Steuerungsgruppe
Die Synode stimmte den Ergebnissen der Steuerungsgruppe zur Neuordnung der pfarramtlichen Versorgung zu und beauftragte den Oberkirchenrat, die notwendigen Vorlagen zur Änderung der Kirchenordnung sowie der zu erlassenden und der zu ändernden Gesetze so rechtzeitig zu erarbeiten und vorzulegen, dass diese zusammen mit dem Rahmenpfarrstellenplan 2030 auf der 9. Tagung der 48. Synode im Frühjahr 2018 verabschiedet werden können.

„Mit der Zustimmung der Synode zur Vorlage der Steuerungsgruppe, nach der die pfarramtliche Versorgung strukturell neu geordnet werden soll, können die notwendigen Schritte dafür für die Synode im Mai kommenden Jahres vorbereitet werden“, so Synodenpräsidentin Blütchen. Diese zeige, dass die Kirche bereit sei, die Veränderungen anzunehmen.

Gesetzesänderungen
Die Synode verabschiedete auf ihrer Tagung in Rastede verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen. Dazu zählen u.a. das „Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD und zur Einführung eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst“, das „Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz – MG)“, „Kirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften“ und das Vokationsgesetz (Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Betätigung von Religionslehrkräften).

Auf der Tagesordnung standen weiterhin der Zwischenbericht zur Prioritätensetzung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Bericht und Zwischenbericht aus der Steuerungsgruppe zur „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“, die Berichte aus den Synodalausschüssen, der Bericht zum Reformationsjubiläum 2017, der Bericht der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation, der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen, der Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe Kirchenbüro und der Bericht der Umweltbeauftragten.

Neben der Sondersynode am 27. Januar 2018, wird die 48. Synode zu ihrer 9. Tagung vom 24. bis 26. Mai 2018 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/848-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg