Donnerstag stimmt der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende ab. Nach wie vor wird über die Modelle kontrovers diskutiert. Verbände fordern mehr Aufklärung.
Hannover (epd). Mit Blick auf die anstehende Bundestagsabstimmung über die Organspende fordern verschiedene Organisationen, noch mehr auf Information zu setzen. «Menschen haben das Recht auf umfassende Information und darauf, selbst zu entscheiden», betonten die Evangelischen Frauen in Deutschland am Mittwoch in Hannover. Der bundesweite Dachverband von 40 Mitgliedsorganisationen lehnt eine Widerspruchsregelung entschieden ab. Die Grundsatzfrage der Abstimmung am Donnerstag lautet, ob künftig jeder Organspender ist, der dem nicht widerspricht, oder weiter nur derjenige, der dem aktiv zugestimmt hat.
Die Vorsitzende der Evangelische Frauen, Susanne Kahl-Passoth, unterstrich: «Definitionsgemäße Voraussetzung einer Spende ist Freiwilligkeit.» Niemand habe ein Recht auf die Organe eines anderen Menschen. Vielmehr gebe es auch das Recht, zu zweifeln und sich nicht zu entscheiden. Dieses werde den Menschen aber mit der Widerspruchsregelung genommen. Der Verband habe einen «Anderen Organspendeausweis» konzipiert, der detaillierte Entscheidungsmöglichkeiten biete.
Auch Patientenschützer forderten mehr Transparenz. Der Staat müsse mehr Verantwortung übernehmen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Mittwoch). Das gesamte Transplantationssystem sei falsch konstruiert, da die Organisation, Ausführung und Kontrolle an privatrechtliche Akteure wie die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband der Krankenkassen delegiert seien. Damit Menschen dem System aber vertrauen könnten, brauche es eine unabhängige staatliche Behörde als Kontrollinstanz. Es fehlten klare Regeln, kritisierte der Experte. Auch die vorliegenden Gesetzentwürfe berücksichtigten dies nicht.
Die in Hannover ansässige Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation befürwortete die Widerspruchsregelung als ein Mittel, um Zeit zu gewinnen. Herzklappen und Blutgefäße etwa könnten nur binnen 36 Stunden ab Todeseintritt entnommen werden, erläuterte Geschäftsführer Martin Börgel. Allerdings müssten Entnahmekliniken auch entsprechend ausgestattet sein. «Für Aufklärung bleibt keine Zeit», beklagte Börgel. Der wirtschaftliche Druck der Kliniken treibe Ärzte und Pflegekräfte an Grenzen.
Die Zustimmungsquote zur Gewebespende liege seit Jahren konstant bei über 30 Prozent. Dennoch gebe es große Engpässe in der Versorgung mit Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen. Die Unwissenheit führe dazu, dass Angehörige für eine Entscheidung über eine Spende viel Zeit benötigten. Börgel forderte ein zentrales Register, das die Einstellung der Bürger zur Organspende dokumentiere und damit auch Angehörige entlaste.
Source: Kirche-Oldenburg