Osnabrück (epd). Nach mehreren Todesfällen in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine schnelle Reform des Heilpraktikergesetzes gefordert. Das bestehende Gesetz sei ein Relikt aus dem Jahr 1939, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstagsausgabe). Die Sicherheit der Patienten müsse dringend reformiert werden. Es sei nicht akzeptabel, dass das Gesetz weder eine Ausbildung für Heilpraktiker noch verbindliche Standards für die Heilpraktikerprüfung festlege.

Deutschland werde immer mehr zum Magneten für Heiler aus aller Welt, es gebe einen milliardenschweren Markt, kritisierte Brysch. Das sei kein Wunder: Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in Deutschland keine hohen Hürden gebe, gingen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg.

Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker in Deutschland tun dürfe und was nicht, unterstrich der Patientenschützer. Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel dürfe nicht länger gelten: «Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.» Im Sinne des Patientenschutzes müsse die Regel vielmehr umgekehrt werden: «Verboten ist, was nicht erlaubt ist.»
Source: Kirche-Oldenburg