Osnabrück/Berlin (epd). Der Deutsche Richterbund hat mit Skepsis auf die Forderungen des Zentralrates der Juden nach schärferen Strafen gegen Antisemitismus reagiert. «Schärfere Strafgesetze allein werden wenig bewirken, solange eine personell ausgelaugte Strafjustiz mit ihrer Arbeit kaum noch hinterherkommt , sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Sven Rebehn, der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Dienstag).

 

Auch die Kritik von Zentralratspräsident Josef Schuster an zu milden Urteilen bei judenfeindlichen Straftaten wies Rebehn zurück: Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Taten führe die Strafjustiz »generell mit höchster Priorität«. Solche Fälle würden grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt, sondern konsequent vor Gericht gebracht. Der Deutsche Richterbund vertritt bundesweit rund 17.000 Richter und Staatsanwälte.

 

Schuster hatte am Sonntag bei der Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten im Kloster Seeon eine schärfere Bestrafung von Antisemitismus verlangt und sich hinter einen entsprechenden Forderungskatalog der CSU-Landesgruppe gestellt. Dieser sieht etwa vor, Hetze gegen den Staat Israel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu ahnden.

 

Laut Rebehn fehlen bundesweit mehr als 1.500 Staatsanwälte und Strafrichter, so dass die Zahl offener Verfahren auf 850.000 hochgeschnellt sei. Das mache eine zügige Bestrafung oft unmöglich. »Bund und Länder müssen deshalb deutlich mehr in die Strafverfolgung investieren, um das Sicherheitsversprechen des Staates bestmöglich einzulösen , sagte der Bundesgeschäftsführer.

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Richterbund: Mehr Strafen wegen Antisemitismus kaum zu bewältigen