Düsseldorf/Hannover (epd). Führende deutsche Staatsrechtler halten die vom Bundestag beschlossene «Ehe für alle» für verfassungsgemäß.
Christoph Degenhart, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, sagte der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» (Samstag), er könne sich vorstellen, «dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten». Er sei nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht das Standvermögen hätte, sich dem neuen Gesetz in den Weg zu stellen.
Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, sagte der Zeitung, die «Ehe für alle» stehe mit Artikel 6 in Einklang: «Ich bin zuversichtlich, dass das hält.» Da die Ehe nirgends definiert sei, habe der Gesetzgeber einen «sehr großen Gestaltungsspielraum». «Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte», sagte Brosius-Gersdorf. «Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.»
Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers erklärte in der «Rheinischen Post», es gebe im Grundgesetz «sicherlich kein Diskriminierungsgebot». Entweder verstehe man den Ehe-Artikel «entwicklungsoffen». «Oder er ist traditionell, dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen.»
Der Bundestag hatte am Freitag mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der Ehe für alle beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau.
epd
Source: Kirche-Oldenburg