Stephanie Meins ist seit Anfang März neue Leiterin der Abteilung Personal der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die 48-Jährige Volljuristin und Mediatorin ist damit zuständig für die privatrechtlich Beschäftigten. Zur Gemeinsamen Kirchenverwaltung gehören die Zentrale Dienststelle mit vier Abteilungen in Oldenburg sowie sechs Regionale Dienststellen der kirchlichen Verwaltung, verteilt über das ganze Oldenburger Land.

Die oldenburgische Kirche und insbesondere ihre Kirchenverwaltung befinde sich in einem ständigen Veränderungsprozess, den sie gern unterstützen möchte, so Meins zu ihrem neuen Aufgabenfeld. „Ich möchte dazu beitragen, dass die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeitenden und deren berufliche Förderung im Fokus stehen. Dazu gehört für mich eine bedarfs- und zukunftsorientierte Aus-, Fort-, und Weiterbildung.“

Meins war seit 2008 Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland. Zu besonderen Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehörten in den letzten Jahren das erste Mentoring-Programm für Pastorinnen und Pastoren in Kooperation mit der Institutionsberatung und dem Frauenwerk der Nordkirche sowie das Geschlechtergerechtigkeitsgesetz der Nordkirche.

Zuvor war die gebürtige Lübeckerin Lehrbeauftragte an der Fachhochschule des Bundes – Fachbereich Bundespolizei sowie Lehrkraft an der Bundespolizeiakademie. Die gelernte Versicherungskauffrau studierte Rechtswissenschaft (1993 bis 1998) in Hamburg und Heidelberg und schloss ihre Ausbildung nach einem Referendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck mit der Großen Juristischen Staatsprüfung ab. 

Die Gemeinsame Kirchenverwaltung besteht aus der Zentralen Dienststelle in Oldenburg und den Regionalen Dienststellen Ammerland, Delmenhorst / Oldenburg Land, Friesland-Wilhelmshaven, Oldenburger Münsterland, Oldenburg Stadt und der Wesermarsch. In der Zentralen Dienststelle sind die Abteilungen Allgemeine Verwaltung, Bau und Liegenschaften, Finanzen und Personal verortet. Die Regionalen Dienststellen sind für die die Haushaltsplanung und Rechnungsführung der Kirchengemeinden und -kreise, die Personalverwaltung und Verwaltung der Friedhofsgebühren, die Erhebung und Einziehung der Gebühren für die Kindertagesstätten, die laufende Bauunterhaltung sowie Baumaßnahmen in begrenztem Umfang zuständig.

Source: Kirche-Oldenburg