Über uns

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Zum großen Teil finanziert sich die Arbeit einer Kirchengemeinde aus Zuweisungen von Kirchensteuermitteln von der Landeskirche. Die sind inden letzten Jahren zurückgegangen und schrumpfen weiter. Auch bei Spenden und Kollekten gibt es Schwankungen, die verlässliche Planungen erschweren. Wir möchten auch in Zukunft die ganze Bandbreite unserer Aktivitäten anbieten. Dafür brauchenwir ein ergänzendes, finanzielles Standbein. Dies ist eine wesentliche Aufgabe der geplanten Stiftung. Der große Vorteil einer Stiftung ist: Das Stiftungskapital bleibt auf Dauer erhalten. Lediglich die Erträge werden jährlich für die Stiftungszwecke zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise trägt die Stiftung langfristig und verlässlich zur Finanzierung der gemeindlichen Arbeit in der Christus- und Garnisonkirche bei. Eine Stiftunghilft dauerhaft – Jahr für Jahr. Die Errichtung einer Stiftung – oder die Beteiligung durch Zustiftungen – gibt der Stifterin oder dem Stifter die Möglichkeit, Verantwortung für das Gemeinwohl auf Dauer zu übernehmen. Ihre Namen werden in den Annalen der Stiftung für spätere Generationen aufbewahrt.

 

 

…Zum Helfen<<
Für die Gründung einer Stiftung der Christus- und Garnisonkirche benötigen wir mindestens 50.000 €. Jede Zuwendung, auch die kleinste, kommt unserer Gemeinde in voller Höhe zu Gute. Je höher das Kapital, umso höher die Erträge am Jahresende. So hilft Ihre Gabe nicht nur einmalig, sondern auf Dauer. Sozusagen „ewig“. Sie können unsere Stiftung auch mit einem Vermächtnis bedenken, wenn Sie den Wunsch haben, die Christus- und Garnisonkirche auch über den Tod hinaus zu fördern. Die eingehenden Gelder werden zunächst auf einem Sperrkonto gesammelt, bis der Mindestbetrag von 50.000 € zur Gründung einer Stiftung erreicht ist. Das Geld darf nur dafür verwendet werden. Über die Verwendung der Gelder legen wir öffentlich Rechenschaft ab. Versprochen!

 

 

…ZUR FREUDE<<
Was wird gefördert?

Die Erträge der Stiftung verschwinden nicht im „großen Haushaltstopf“ der Gemeinde, sondern werden ausschließlich für konkrete Projekte der Gemeinde verwendet und zwar in folgenden Bereichen:
· Projekte der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Konfirmanden
· Projekte der Arbeit mit Älteren
· Musik in der Kirche
· Gottesdienst und Projekte im Kirchengebäude

 

Die Entscheidungen über die Vergabe der Mittel trifft ein Stiftungsvorstand, der vom Gemeindekirchenrat der Christus- und Garnisonkirche berufen wird.

 

 

DANKE!