12. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Die 12. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg fand am Donnerstag und Freitag, 20. und 21. November, im Evangelischen Bildungshaus Rastede statt. Traditionell stand der Haushalt für das kommende Jahr 2026 im Mittelpunkt der Beratungen. Auf der Tagesordnung standen weiterhin der „Bericht des Bischofs“ und der Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss sowie verschiedene Gesetzesvorlagen. Darüber hinaus wurden weitere wichtige Themen erörtert wie der Bericht der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz sowie Berichte zum Stand der Neustrukturierung der Verwaltung, zum Projekt Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und aus dem Beirat zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt.

Die Verhandlungen der Synode waren öffentlich und konnten im Live-Stream verfolgt werden, der unter: www.kirche-oldenburg.de/synode/live angeboten wird.

Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2026 verabschiedet

Einstimmig bei fünf Enthaltungen haben die Synodalen der oldenburgischen am Freitagnachmittag, 21. November, dem Haushaltsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2026 in zweiter Lesung zugestimmt.

Es liege ein ausgeglichener Haushaltsplan vor, der rund 107 Millionen Euro an Einnahmen vorsehe sowie 111,7 Millionen Euro an Ausgaben, so Oberkirchenrat Sebastian Groß bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes am Donnerstag. Für den Ausgleich der Differenz seien Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro geplant.

Die Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen belaufen sich laut Groß auf 93,8 Millionen Euro, davon entfallen auf Lohn- und Einkommensteuereinnahmen 77,4 Millionen Euro. Die Finanzerträge für das Jahre 2026 werden mit rund 2,9 Millionen Euro kalkuliert. 

Mit Blick auf die geplanten Ausgaben entfielen rund 63,2 Millionen Euro auf Personalaufwendungen, ein Anstieg um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so Groß.

Fachstelle zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt nun komplett

In seinem Bericht aus dem Beirat zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt sowie der Fachstelle zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt informierte Diakon Björn Kraemer darüber, dass alle Personen der nun komplettierten Fachstelle hoch motiviert in ihre Aufgaben gestartet seien. Diese „stehen jederzeit gerne für Fragen aus den Gemeinden und Einrichtungen sowie von Einzelpersonen aus unserer Kirche zur Verfügung,“ bot er an.

Wichtiger Kernpunkt der Präventionsarbeit seien die flächendeckenden Schulungen nach dem EKD-Standard „hinschauen-helfen-handeln“ seien. Zudem falle der Themenkomplex der Schutzkonzepte in den Bereich der Prävention. Bis Ende dieses Jahres müssten alle Gemeinden und Einrichtungen ein Schutzkonzept erstellt haben. Bisher hätten aber nicht alle Kirchengemeinden Schutzkonzepte vorgelegt, so Kraemer. Bereits am Donnerstag war dies von Bischof Thomas Adomeit kritisiert worden. Leider sei das Ziel, dass alle Gemeinden und Einrichtungen der oldenburgischen bis zum Jahresende Schutzkonzepte vorlegen, noch nicht ganz erreicht. Es bleibe zu hoffen, dass die Gemeinden insbesondere in zwei Kirchenkreisen bald in die Runde der vielen aufgenommen werden könnten, die Schutzkonzepte entwickelt, beschlossen und übersendet hätten, so Adomeit.

Übergabebericht Projekt Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Auf der Synodentagung hat Pfarrer i.R. Kai Wessels den aktuellen Stand des Projekts „Zukunftsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ vorgestellt. Dieses Projekt ist die Fortsetzung des Prioritätenprozesses der oldenburgischen Kirche, für den ein Sparkonzept erarbeitet werden soll.

Die Synodalen beschlossen mit großer Mehrheit, der 50. Synode, die sich im Januar 2026 konstituieren wird, zu empfehlen, den Auftrag an den Oberkirchenrat zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die finanzielle und inhaltliche Zukunft der oldenburgische Kirche auf der Basis der Prioritätensetzung zu bestätigen. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, für die 2. Tagung der 50. Synode im Herbst 2026 ein Gesamtkonzept zur finanziellen und inhaltlichen Zukunftsfähigkeit der oldenburgischen Kirche zu erarbeiten.

Friedensethik ist immer auch eine Frage nach dem persönlichen inneren Frieden und nach dem Miteinander in einer Gesellschaft

In seinem Bischofsbericht vor der 12. Tagung der 49. Synode hat Bischof Thomas Adomeit am Donnerstag, 20. November, Bezug genommen auf die kürzlich verabschiedete neue Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Titel „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“.

Kaum ein Thema habe in den vergangenen Jahren eine so große Priorität gehabt wie die Frage nach Krieg und Frieden. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eskalierte Konflikt im Nahen Osten, aber auch viele andere, weniger beachtete Kriege hätten Nachrichten, Gespräche in den Kirchengemeinden und nicht zuletzt persönliche Ängste geprägt. Die Menschen seien angesichts dieser Entwicklungen zutiefst besorgt und verunsichert, so Adomeit.

Mit der neuen Friedensdenkschrift der EKD „hat unsere evangelische Kirche versucht, sich diesen Fragen neu zu stellen. Die Denkschrift markiert eine Weiterentwicklung der evangelischen Friedensethik: Sie hält am Leitbild des Gerechten Friedens fest und unterstreicht den Primat der Gewaltfreiheit – und sie nimmt zugleich die harschen Erfahrungen unserer Zeit ernst, in der Gewalt, Terror und Aggression Menschen und Völker bedrohen. Sie betont den Schutz vor Gewalt als unverzichtbare Dimension des Gerechten Friedens. Und sie ringt darum, wann und unter welchen strengen Bedingungen Gegenwehr, auch militärische, verantwortbar sein kann“, so Adomeit.

Laut Adomeit will die Denkschrift keine fertigen Antworten vorgeben, sondern Gewissen bilden, nicht Gewissen ersetzen. Sie beschreibe einen ethischen Korridor und lasse Raum für unterschiedliche, verantwortete Entscheidungen. „Pazifistische Positionen werden ausdrücklich gewürdigt als prophetische Erinnerung daran, dass jede Gewaltanwendung – auch die ethisch begründete – schuldig macht.“ Er sei dankbar für Menschen, „die konsequent auf Gewaltfreiheit setzen und der Kirche den Spiegel vorhalten“, so Adomeit.

Zugleich gebe es aber Situationen, in denen der Verzicht auf Gegenwehr das Unrecht triumphieren lasse. Es bleibe eine „Schuldverstrickung“, der niemand ganz entkomme. „Das ist eine nüchterne, aber auch ehrliche Einsicht. Welche Position auch immer bezogen wird – Schuld bleibt, weil Verantwortung in diese Welt mit ihrer unerlösten Gewalt hineinführt“. Friedensethik sei nicht nur eine Frage von Krieg und Waffen, sondern immer auch eine Frage nach dem persönlichen inneren Frieden und nach dem Miteinander in einer Gesellschaft.

Demokratie bewahren – Kirche als Teil einer wehrhaften Zivilgesellschaft

Laut Bischof Adomeit steht die bundesdeutsche demokratische Kultur unter Druck. Er beobachte populistische Vereinfachungen, Hassrede im Netz, antisemitische und rassistische Parolen, Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker, auch auf Haupt- und Ehrenamtliche in der oldenburgischen Kirche. Demokratie sei jedoch kein statischer Zustand, sondern eine kostbare, gefährdete Errungenschaft, „um die wir uns bemühen müssen“. Die Kirche steht nicht außerhalb der Gesellschaft, so Adomeit. Sie sei Teil dieser Gesellschaft und teile ihre Krisen. Aber sie sei auch Teil der Antwort – oder sollte es sein. „Kirche lebt vom Gespräch, vom Streit um das bessere Argument, von der gemeinsamen Suche nach dem richtigen Weg im Licht des Evangeliums.“ Adomeit rief dazu auf, Räume zu schaffen, in denen demokratische Streitkultur geübt werden könne. Kirche könne dazu gezielte Angebote machen. Wo jedoch Grenzen überschritten würden und die Würde anderer missachtet werde, könne Kirche nicht neutral bleiben.

Kritik an demokratiegefährdenden Kräften darf nicht mundtot gemacht werden

Adomeit nahm am Donnerstag auch Bezug auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu Aussagen des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme, der sich in seiner Funktion als Polizeipräsident kritisch mit Positionen der AfD auseinandergesetzt und vor deren Wirkung auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gewarnt hatte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in dieser Woche entschieden, dass einige dieser Äußerungen mit dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot eines Polizeipräsidenten nicht vereinbar und daher rechtswidrig gewesen seien. Zugleich hatte das Gericht bestätigt, dass die Polizei sich grundsätzlich zu Angriffen auf die demokratische Ordnung äußern dürfe – aber in einer Weise, die die Neutralitätspflicht wahrt.

Diese Entscheidung sei ernst zu nehmen, so Adomeit. Sie markiere rechtliche Grenzen, die für den staatlichen Dienst wichtig seien. Zugleich bleibe ebenso wichtig, dass eine lebendige, wehrhafte Demokratie Menschen brauche, „die öffentlich und klar benennen, wenn Parteien oder Bewegungen die Menschenwürde relativieren, rassistische oder antisemitische Positionen vertreten oder die Grundlagen der Verfassung in Frage stellen“. Johann Kühme, der viele Jahre der oldenburgischen Synode angehörte, habe sich über Jahre „aus tiefer demokratischer Überzeugung gegen Rechtsextremismus engagiert, auch im Raum unserer Kirche. Dafür gebührt ihm großer Respekt und Dank. Kritik an demokratiegefährdenden Kräften darf nicht mundtot gemacht werden – weder im staatlichen noch im kirchlichen Raum“, betonte Bischof Adomeit.

Der Bischof der oldenburgischen Kirche rief dazu auf, für die unantastbare Würde eines jeden Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder politischer Überzeugung einzutreten. Das sei Ausdruck des Glaubens an den Gott, der alle Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen habe.

Darüber hinaus betonte Bischof Thomas Adomeit: „Wir widersprechen allen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn solche Positionen sich „christlich“ geben. Eine Kirche, die dem gekreuzigten und auferstandenen Christus folgt, kann nie an der Seite von Ideologien stehen, die andere abwerten.

Dank an Synodenpräsidentin Sabine Blütchen

Mit dieser 12. Tagung gehe aber auch eine Ära in der Leitung der Synode zu Ende: die Zeit mit Sabine Blütchen als Synodenpräsidentin. „18 Jahre hat sie dieses Amt mit großer Umsicht, Klarheit und Freundlichkeit ausgeübt. Sie hat Sitzungen geleitet, in denen die Themen dicht und die Emotionen hoch waren – und sie hat es geschafft, dass dennoch alle zu Wort kommen konnten, dass Minderheiten gehört wurden, dass Verfahren transparent blieben. Sie hat ein feines Gespür dafür, wo ein humorvoller Satz die Spannung löst und wo es eines nüchternen Hinweises auf die Geschäftsordnung bedarf. Vor allem aber hat sie die Synode geistlich geprägt: durch klare Worte des Glaubens, durch Gebete, durch den Blick auf das, was trägt“, betonte Adomeit. Synodenpräsidentin Sabine Blütchen gelte von Herzen Dank für ihren Dienst. Sie habe „unsere Synode und damit unsere Kirche geprägt“.

Fünf Kirchengemeinden bilden Ev.-luth. Kirchengemeinde Nordgemeinde Wilhelmshaven

Die Synodalen stimmten am Freitag in zweiter Lesung für die Bildung der „Ev.-luth. Kirchengemeinde Nordgemeinde Wilhelmshaven“. Nach einem intensiven Beratungsprozess mit Moderation der Gemeindeberatung hatten die Ev.-luth. Kirchengemeinden Altengroden, Fedderwardergroden, Neuengroden, Sengwarden und Voslapp beschlossen, sich zusammenzuschließen. Diese wird zum 1. Januar 2026 Rechtsnachfolgerin der oben genannten fünf Kirchengemeinden.

Kirchengemeinden Minsen und Wiarden lösen sich auf und gehen mit der Kirchengemeinde Wangerland zusammen

Weiterhin stimmten die Synodalen in zweiter Lesung zu, dass sich die Ev.-luth. Kirchengemeinden Minsen und Wiarden auflösen und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wangerland zugeordnet werden. Das Kirchengesetz tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft, was dem Wunsch der Kirchengemeinden entspricht.

Zur Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gehören somit ab Januar 2026 101 Kirchengemeinden, zum Ev.-luth. Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven Januar 2026 17 Kirchengemeinden.

Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-kennen/struktur-gremien/synode/12/49-synode  
 

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Synode beschließt Haushalt 2026