Hannover/Bremen (epd). Nach bundesweiten Schlagzeilen über sogenannte Impfschleicher zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den Ländern, dass solches Fehlverhalten gegen eindeutige Vorgaben verstößt. Das geht aus den Antworten von 13 Gesundheits- und Sozialministerien hervor. Überzählige Impfdosen müssen demnach fast ausnahmslos für Personen aus der Gruppe mit der höchsten Impfpriorisierung genutzt werden. Das sind etwa Rettungsdienstmitarbeiter, Helferinnen und Helfer in den Impfzentren oder medizinisches Personal. Einzige Ausnahme bilden Polizisten im Außendienst, die der zweiten Gruppe angehören.

Alle Ministerien betonten gegenüber dem epd, dass für die Nutzung von Restdosen die Impfverordnung des Bundes gilt: Das Verimpfen von übrig gebliebenen Vakzinen ist nur innerhalb der Gruppe mit der höchsten Priorisierung erlaubt.

«Damit entstehende Reste genutzt werden können, dürfen aus der höchstpriorisierten Gruppe auch Personen geimpft werden, die zunächst nicht angemeldet waren», teilte das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Das könnten beispielsweise Pflegekräfte oder Beschäftigte im Rettungsdienst sein. Sollten keine impfwilligen Personen aus der höchstpriorisierten Gruppe zur Verfügung stehen, können Impfstoffreste absteigend in den weiteren Priorisierungsgruppen verimpft werden, bevor sie verfallen, hieß es weiter.

Auch in Bremen lautet die Regel laut Gesundheitsbehörde: «Wenn am Tagesende noch Impfdosen übrig bleiben, werden diese an Personen aus dem Rettungsdienst, die auch in der höchsten Priorisierungsgruppe sind, verimpft.»

Grundsätzlich betonen die Ministerien, es sei oberstes Ziel der Terminplanung und -vergabe, dass alle Vakzine auch verimpft werden. Was in den allermeisten Fällen gelinge, jedoch nur, wenn immer Personen gefunden werden, die kurzfristig einen Impftermin wahrnehmen können. Ausnahmen seien in Einzelfällen möglich, jedoch nur, «wenn Impfstoff andernfalls verworfen werden müsste».

Die Impfreihenfolge regelt eine Bundesverordnung. In der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität sind über 80-Jährige Personen, Pflegekräfte und Beschäftigte auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Palliativstationen, Rettungsdiensten und Corona-Impfzentren. Ebenfalls vorrangig geimpft werden jetzt aber auch Kita-Mitarbeiterinnen und Grundschullehrer aus der Gruppe 2.

Sofern kleinere Impfstoffmengen übrigbleiben, sind die Impf-Teams angehalten, diese für Personen mit höchster Impfpriorität gemäß der Impfverordnung zu verwenden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium in NRW. In Bayern nehmen die Impfzentren eine Reserveplanung vor. Auch dort gilt: Erst wenn in der höchsten Priorisierungsgruppe kurzfristig keine Personen zur Impfung bereitstehen, können Impflinge aus den danach folgenden Gruppen ihre Spitze bekommen.

Auch in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen führen die Impfzentren Listen, wer ad hoc geimpft werden kann. In Rheinland-Pfalz benachrichtigen bei übrig gebliebenen Dosen die Impfzentren telefonisch berechtigte Impflinge – stets nur aus der ersten Gruppe. Sachsen-Anhalt verfährt genauso. «Das Vorziehen aus anderen späteren Gruppen ist von der Impfverordnung nicht gedeckt», heißt es dort.

«Übrige Dosen werden ausschließlich an Personen aus den aktuell berechtigten Prioritäten verimpft, etwa aus dem Rettungsdienst, eigenes, noch nicht geimpftes Impfpersonal oder Personen in benachbarten Pflegeheimen oder Kliniken», teilte das Sozialministerium in Stuttgart mit. Im Saarland geht Überschuss an Personal der Alten- und Pflegeeinrichtungen oder in den Impfzentren, Gesundheitspersonal sowie Personal des Rettungsdienstes. In Hessen können die Impfzentren nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Personen mit der höchsten Priorität geimpft werden.

Kirche-Oldenburg
Umfrage: Umgang mit überzähligen Impfdosen klar geregelt