Lüneburg (epd). Das Verbot von Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen in Niedersachsen hat nach einem Gerichtsurteil weiter Bestand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies den Antrag eines Vereins, der sich für die Rechte von Muslimen einsetzt, gegen das am 17. April vom Land wegen der Corona-Pandemie erlassene Verbot ab. Das Urteil wurde am Freitag bekanntmacht (Az. 13 MN 109/20). Rechtsmittel gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu.

Der mit der Sache betraute 13. Senat des OVG sehe das Verbot auch unter Berücksichtigung zuletzt zurückgehender Infektionszahlen noch als eine notwendige Schutzmaßnahme an, sagte eine Gerichtssprecherin. Mildere Mittel wie bloße Zugangsbeschränkungen stünden wegen der Vielzahl von Personen in einem überschaubaren geschlossenen Raum nicht zur Verfügung.

Die individuelle Freiheit zur Ausübung des Glaubens und auch religiöse Versammlungen unter freiem Himmel blieben zudem möglich, hieß es weiter. Der zunächst bis zum 6. Mai befristete Eingriff in die kollektive Glaubensausübungsfreiheit wiege zwar überaus schwer. Der Senat bewerte das öffentliche Interesse an einer Nicht-Ausbreitung Virus aber höher.

Source: Kirche-Oldenburg