Osnabrück/Marl (epd). Die Pflegeheime für Wachkoma-Patienten sehen eine mögliche Ausweitung der Sterbehilfe in Deutschland kritisch. In den bundesweit 130 Einrichtungen herrsche große Sorge, dass es zu einer «Geldbeutel-Euthanasie» kommen könnte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft «Phase F», Franz Paul, am Wochenende in Osnabrück. Dabei wird spezielle Pflege oder Sonderkost aus Kostengründen verweigert. Die Heime betreuen insgesamt rund 2.700 Menschen mit schweren und schwersten neurologisch bedingten Bewusstseinsstörungen.
Die Experten in den Pflegeheimen plädierten «für ein Lebensende an der Hand eines Menschen und nicht durch einen Menschen», betonte Paul. Sie stünden für ein Leben bis zum Schluss ein. Paul verwies auf die von ihm geleitete «Junge Pflege» im Osnabrücker Paulusheim. Dort empfänden auch Patienten mit schwersten neurologischen Verletzungen ihr Leben als lebenswert.
Die Sterbehilfe-Debatte wird auch das Hauptthema des diesjährigen Symposiums der im westfälischen Marl ansässigen Arbeitsgemeinschaft sein. Die bundesweite Fachtagung zu Therapien bei neurologischen Verletzungen am 26. und 27. August in Osnabrück steht unter dem Motto «Wenn ich bestimmen könnte…?» Unter anderem wird der Wissenschaftler Andreas Zieger von der Universität Oldenburg über ethische Aspekte zur Sterbehilfe für Menschen im Wachkoma sprechen. «Phase F» beschreibt eine Pflegesituation, die eine aktivierende Rehabilitation zum Ziel hat.
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland wie der Suizid selbst nicht verboten. Das nutzen Sterbehilfeorganisationen. Im Bundestag wird derzeit um den Umgang mit der organisierten Form des assistierten Suizids gerungen. Die Abgeordneten wollen im Herbst über eine gesetzliche Regelung abstimmen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Anfang Juni im Fall des französischen Komapatienten Vincent Lambert die passive Sterbehilfe erlaubt. Die Ärzte dürften die Maschinen, die den 38-Jährigen seit mehreren Jahren am Leben erhalten, abschalten. Die Familienangehörigen waren sich uneins über den mutmaßlichen Willen des Patienten.
Source: Kirche-Oldenburg