Einen Chor hat Susanne Teichmanis in Oldenburg noch nicht gefunden. Dafür fehlte der neuen juristischen Oberkirchenrätin bisher die Zeit. „Ich werde das immer wieder gefragt“, erzählt Teichmanis. Denn bei ihrer Vorstellung vor der Synode hatte sie betont, wie wichtig ihr die Musik zum Entspannen sei. Und sie ist zuversichtlich, sich bald auch wieder für den Gesang Zeit nehmen zu können.
In ihren ersten drei Monaten bei der oldenburgischen Kirche stand aber die Einarbeitung im Vordergrund. Die Herausforderung nach dem „Verwaltungscrash“ ist Teichmanis gemeinsam mit dem neuen Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Michael Kählke engagiert angegangen. Vor zwei Jahren hatte das Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) mehrjährige Arbeitsstaus und „gravierende Mängel“ im Handeln der zentralen und regionalen Kirchenverwaltung gerügt. „Es ist für uns eine große Chance, dass wir zusammen anfangen konnten“, betont die Oberkirchenrätin, die seit dem ersten April dieses Jahres im Amt ist. Und auch wenn in den drei Monaten natürlich nicht alle Aufgaben gelöst werden konnten, so sei es doch gelungen, ganz viele Stellen zu finden, an denen in Zukunft angesetzt werden könne.
„Wir wollen die Gemeinsame Kirchenverwaltung stark machen“, betont Teichmanis und mittlerweile zeige der Neustart Erfolg. „Bei einem Besuch in der Regionalen Dienststelle in Cloppenburg erzählten Mitarbeiter wie gut der Austausch mit den anderen Dienststellen etwa in Delmenhorst oder Oldenburg mittlerweile klappt“, freut sich Teichmanis und fügt hinzu. „Und auch die Baustellen, die noch da sind, werden wir gemeinsam angehen.“ Wichtig sei es dafür, auch in die Kirchengemeinden zu vermitteln, was die Verwaltung leisten könne und wo die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden gefordert sei. „Kommunikation ist auch hier der Schlüssel“, betont Teichmanis.
Für die allgemeine Finanzsituation der oldenburgischen Kirche sieht die Chefjuristin vor allem den Oberkirchenrat in der Pflicht. Beim Thema Haushaltskonsolidierung müsse der „Oberkirchenrat Impulse setzen und sich vielleicht auch Prügel abholen. Das ist unsere Verantwortung.“ Dass Sparen wehtue, sei jedem bewusst, aber es sei wichtig, jetzt den Ansatz für die Sparmaßnahmen zu finden. Der von der Synode beschlossene Prozess „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ sei ein wichtiger Schritt, um die Grundlage zu schaffen, die Finanzsituation mit Blick auf die Zukunft und auf die Gegenwart richtig zu gestalten.
Bei ihren ersten Terminen hat die neue Oberkirchenrätin bereits einen Eindruck von der oldenburgischen Kirche bekommen. „Es hat mich etwas überrascht, wie viele regionale Besonderheiten es in den einzelnen Kirchenkreisen gibt“, erzählt sie. An den Wochenenden fährt sie mit ihrem Mann gerne in die Wesermarsch. „Diese Region kannten mein Mann, der ja aus dem Friesischen kommt, und ich noch nicht. In den kleinen Gemeinden merkt man, hier ist die Kirche im Dorf“, schildert sie ihre Eindrücke.
Die finanzielle Situation der Gemeinden hat Teichmanis im Blick, wenn es um das Verfahren zum Defizitausgleich geht, das nach der Einführung des neuen Verteilungsschlüssels beschlossen wurde. „Es ist ein sehr aufwendiges Verfahren und führt derzeit dazu, dass die Gemeinden ihre Rücklagen aufbrauchen müssen. Außerdem gibt es Defizite, die vor dem neuen Verteilungsschlüssel entstanden sind. Hier müssen wir größer denken, um einerseits die Verantwortung der Gemeinden einzufordern und sie andererseits zukunftsfähig zu machen“, erläutert sie. Der Kirchensteuerbeirat mache sich dazu bereits Gedanken. Ein weiteres Thema, das nach der Aufarbeitung der Verwaltungsmängel nun angegangen werden müsse, sei die Umstellung auf die Doppik. „Das muss jetzt mehr in den Fokus. Denn bis 2018 ist es nicht mehr lange hin“, betont die Oberkirchenrätin. Zum 1. Januar 2018 soll auch in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen die Doppik eingeführt sein.
Kerstin Kempermann/Evangelische Zeitung
Source: Kirche-Oldenburg