Bremen (epd). Bremens Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) hat an Bürgerschaft und Senat appelliert, an der geltenden Feiertagsordnung im Land Bremen nicht zu rütteln. Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag müssten schützenswerte Feiertage bleiben, sagte Weber. "Ich möchte, dass gerade an Karfreitag die stillen Zeiten ohne Wenn und Aber von 6 Uhr bis 21 Uhr bestehen bleiben."

Darauf solle sich die Politik festlegen, forderte der Parlamentspräsident nach einem Gespräch mit dem Osnabrücker katholischen Bischof Franz-Josef Bode und dem Bremer Probst Martin Schomaker. Das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz gilt noch bis Ende Februar 2018 und muss bis dahin neu beraten und beschlossen werden.

Notfalls könne er sich auch vorstellen, per Volksbegehren über die Feiertagsruhe entscheiden zu lassen, sagte Weber. Der Karfreitag sei ein Tag der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr. Das rechtfertige seinen besonderen Schutz. Die bremische Gesellschaft sei zwar multikulturell. Gleichwohl gehörten immer noch mehr als 50 Prozent der Bevölkerung dem Christentum an.

"Wir sind ein Land, das auf christlich-jüdischer Basis und mit entsprechenden Werten groß geworden ist", sagte Weber. Er verwies darauf, dass der Buß- und Bettag als Feiertag schon gestrichen worden und der Reformationstag "zum Halloween-Spektakel verkommen" sei.

Im Vergleich mit anderen Bundesländern habe Bremen am Karfreitag die kürzesten stillen Zeiten, nämlich lediglich 15 Stunden. "Auf ein solches Alleinstellungsmerkmal kann ich sehr wohl verzichten, das hätte ich lieber in der Bildung oder Wissenschaft", bedauerte Weber. Auch im Zusammenhang mit dem Feiertagsschutz appellierte er an die katholische und evangelische Kirche, sich offensiv zu ihren Werten zu bekennen und mehr Mut in der politischen Diskussion zu zeigen.

Mit einer Novelle des Feiertagsgesetzes beschloss die Bremische Bürgerschaft im März 2013, den Schutz der "stillen Feiertage" Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag im kleinsten Bundesland zu lockern. Nach dem mehrheitlichen Beschluss der rot-grünen Regierungsfraktionen dürfen beispielsweise Diskotheken an diesen Tagen seither länger öffnen. Das zuvor gültige Bremische Feiertagsgesetz verbot an Karfreitag von 4 Uhr morgens bis 4 Uhr des nächstfolgenden Tages öffentliche Veranstaltungen, bei denen der "ernste Charakter" nicht gewahrt ist.
Source: Kirche-Oldenburg