Hannover (epd). Kinder bis sechs Jahren sind ab Sonnabend (13. Februar) in Niedersachsen nicht mehr von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Bisher galt dies nur für Kinder bis zu drei Jahren. Damit wird die Vorgabe, dass Haushalte derzeit nur von einer Person besucht werden dürfen, in Bezug auf die Altersgrenze der von ihr ausgenommenen Kinder gelockert. Die neue Corona-Verordnung des Landes gelte zunächst bis zum 7. März, sagte die stellvertretende Leiterin des Niedersächsischen Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder.

Weitere Lockerungen verkündete Schröder für die Blumenhändler, Gartencenter und Gartenbedarfsverkaufstellen. Sie dürfen ab Sonnabend ihre verderbliche Ware verkaufen. Die Gartenabteilungen von Baumärkten dürften ebenfalls öffnen, die übrige Verkaufsfläche bleibe jedoch weiter gesperrt. Friseure dürften erst, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, ab dem 1. März wieder ihre Kunden bedienen.

Verschärft wurden Schröder zufolge die Quarantänebestimmungen: Angesichts der sich verbreitenden hochansteckenden Mutanten sei die Quarantänezeit von derzeit zehn Tagen wieder auf 14 Tage erweitert worden. Auch falle die mögliche Verkürzung der Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest weg. Um früher die Quarantäne verlassen zu können, sei nun ein negativer PCR-Test verbindlich.

Verschärft wurden auch die Bedingungen für Reisende aus Corona-Gebieten: Sie müssen laut Schröder nun 14 Tage in der Quarantäne verbleiben. Eine Verkürzung dieser Frist ist nicht möglich.

In der neuen Verordnung seien zudem Klarstellungen vorgenommen worden, erläuterte Schröder. Beschäftigte, Bewohner und Besucher von stationären Alten- und Pflegeheimen müssten täglich getestet werden und eine medizinische Maske tragen. Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten müssten drei Mal in der Woche getestet werden. Ob sie vor oder nach dem Dienst getestet werden, müssten die Dienste selbst entscheiden.

Schröder betonte, dass religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten weiterhin unter Einschränkungen möglich seien. Die Treffen müssten wie bisher bei mehr als zehn Teilnehmenden zwei Tage zuvor bei den Ordnungsämtern angemeldet werden, es sei denn, die Gemeinden haben mit den Behörden eine gesonderte Absprache getroffen. Alle Besucher müssten auch auf ihren Plätzen die ganze Zeit über eine medizinische Maske tragen. Der Gemeindegesang bleibe untersagt.

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Corona: Kinder bis sechs Jahren von Kontaktbeschränkung befreit