Hannover (epd). Die evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen haben ihre Empfehlungen für das kirchliche Leben während der Pandemiezeit konkretisiert. Ab sofort müsse bei allen Gottesdiensten und Andachten nach den Vorgaben der Landesregierung eine OP-Maske oder eine Maske mit FFP2-/KN95-/N95-Standard ohne Ausatemventil getragen werden, wie die Kirchen mitteilten. Außerdem sollten alle Gottesdienste und Andachten mit mehr als zehn Teilnehmenden gegenüber dem örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden. Das gelte auch für Versammlungen unter freiem Himmel.
Die neue Maskenpflicht gelte für die Pastorinnen und Pastoren auch bei Seelsorgebesuchen in Krankenhäusern, Altenheimen. Auch für Besuche in Privatwohnungen werde dies dringend empfohlen, hieß es. In den Gemeinden blieben die Lernräume und Hausaufgabenhilfen sowie der Konfirmandenunterricht in möglichst kleinen Gruppen unter Beachtung der Hygieneregeln erlaubt. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag genügt laut der Landesverordnung eine Alltagsmaske, ab dem 16. Geburtstag sind die OP- oder FFP2-Masken verpflichtend.
Kirche-Oldenburg
Corona: Neue Maskenverordnung gilt auch in Kirchen