Hannover/Dresden (epd). Die Diskussion um die geplante Einführung des Reformationstages (31. Oktober) als gesetzlichen Feiertag in den norddeutschen Bundesländern hält an. Am Freitag bekräftigte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seine Kritik an den Plänen seiner norddeutschen Amtskollegen. In Deutschland werde es zu Problemen kommen, wenn die Wirtschaft mit neuen Kosten belastet werde, sagte er in Dresden. «Wir müssen vernünftig sein und Maß halten.» Konkret nannte er drohende höhere Beiträge zur Pflegeversicherung. Ein Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums in Niedersachsen sagte dagegen dem epd, ein neuer Feiertag werde nicht zu höheren Arbeitnehmern-Beiträgen in der Sozialversicherung führen.

Kretschmer bezog sich auf eine Regelung im Sozialgesetzbuch, wonach sich die Beiträge zur Pflegeversicherung durch den einmalig arbeitsfreien Reformationstag im Jahr 2017 nicht erhöht haben. Daraus gehe hervor, dass keine weiteren Feiertage eingeführt werden könnten, ohne die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich zu belasten. Der Reformationstag 2017 war wegen des 500. Reformationsjubiläums einmalig bundesweit zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. In Sachsen ist der Reformationstag bereits seit der deutschen Wiedervereinigung ein gesetzlicher Feiertag.

Der Sprecher des Sozialministeriums in Hannover, Uwe Hildebrandt, bestreitet dagegen diesen Zusammenhang. Bei dem entsprechenden Satz aus dem Sozialgesetzbuch handele es sich um eine «Klarstellung». Er lasse jedoch keinen Umkehrschluss zu. «Es wäre skurril, wenn Menschen in Niedersachsen extra Beiträge für einen Feiertag zahlen müssten, den es in anderen Bundesländern längst gibt», betonte Hildebrandt. Die rot-schwarze Landesregierung in Hannover habe alle juristischen Folgen eines neuen Feiertages sorgfältig geprüft.

Die norddeutschen Länder Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein streben derzeit gemeinsam die Einführung eines neuen Feiertages am 31. Oktober an. Sie wollen damit ein Ungleichgewicht zu den übrigen Bundesländern zu beseitigen, an denen mehr Tage im Jahr arbeitsfrei sind. Schleswig-Holstein und Hamburg haben den 31. Oktober bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In Niedersachsen muss der Landtag noch über den Gesetzentwurf der rot-schwarzen Koalition abstimmen. In Bremen will das Parlament des kleinsten Bundeslandes abwarten, wie Niedersachsen entscheidet.
Source: Kirche-Oldenburg