Am Freitag, 18. September, tritt die 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu ihrer ersten reguläre Tagung in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück (Oldenburg) zusammen. Dies sei eine „Synode in besonderen Zeiten, an einem besonderen Ort, aber in Präsenz“, sagte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen. Es sei wichtig, sich auszutauschen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die ursprünglich für Mai 2020 geplante 1. Tagung des Kirchenparlaments musste bedingt durch die Corona-Pandemie verschoben werden. Gerade zu diesem Zeitpunkt sei es sinnvoll, den Bericht des Bischofs zu hören, Gesetze zu verabschieden, die die Handlungsfähigkeit sicherstellen, und mit einem Nachtragshaushalt einen ausgeglichen Haushalt für das laufende Jahr zu schaffen, so Blütchen.
   
Um die Handlungsfähigkeit zu wahren, soll die Geschäftsordnung der Synode ergänzt werden, die dann auch bei einem erneuten Lockdown eine digitale Synodentagung ermöglichen könne, erläuterte die Synodenpräsidentin. Auch eine bisher geltende Verordnung soll nun in ein Kirchengesetz umgewandelt werden, sodass die Entscheidungsfähigkeit kirchlicher Gremien auch unter den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens regelt. 
   
„Corona hat vieles verändert, aber Gott ist derselbe“, sagte Bischof Thomas Adomeit. In seinem Bischofsbericht werde er auf die veränderten Lebenssituationen durch die Corona-Pandemie eingehen, kündigte Adomeit an. So gebe es für den Alltag keine „Liturgie“ mehr. Es fehle die Sicherheit im alltäglichen Verhalten. Immer wieder müssten neue Entscheidung getroffen werden. Ebenso sei für das kirchliche Leben eine neue „Liturgie“ nötig. Für die Gottesdienste müssten nicht nur beim Singen oder bei der Feier des Abendmahls neue Formen gefunden werden. Vieles müsse neu gestaltet werden und dafür gebe es ermutigende Beispiele. Auch in die „neue Normalität der Gesellschaft“ sei kirchliches Handeln einzusortieren. Dazu gehöre es „einen Blick über den eigenen Tellerrand zu werfen“, so Bischof Adomeit. 
   
Auf der Tagesordnung des eintägigen Treffens steht ein Nachtragshaus-halt für das laufende Jahr. Der sei nötig, weil in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus den Kirchensteuern eingebrochen seien und nun Gelder aus den Rücklagen entnommen werden müssten. Die oldenburgische Kirche rechne mit einem Ausfall der Kirchensteuererträge in Höhe von 4,75 Mill. Euro, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Hinzu kämen Ausfälle von Spenden und Kollekten durch die Absage sämtlicher Gottesdienste für den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai sowie Rückgänge bei Vermögenserträgen. Da der prognostizierte Rückgang der Kirchensteuererträge nicht vollumfänglich durch die Reduzierung geplanter Aufwendungen kompensiert werden könne, sei eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,48 Millionen Euro erforderlich, erläuterte die Kirchenjuristin. Dadurch könne der Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 ausgeglichen werden.
   
Aufgrund der Corona-Bestimmungen ist die Zahl der Besucher der Synode begrenzt. Interessierte können die Tagung jedoch über einen Live-Stream unter www.kirche-oldenburg.de/synode/live im Internet verfolgen. 
   
Den Ablaufplan und die Tagesordnung sowie die aktuelle Berichterstattung zur Synodentagung  sind im Internet unter: https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/149-synode/ zu finden.
   
Die 1. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche beginnt am Freitag, 18. September, um 9 Uhr mit einem Eröffnungsgottesdienst in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück (Predigt: Pfarrer Karsten Peuster). Die Verhandlungen der Synodentagung beginnen am Freitagvormittag um 10:15 Uhr ebenfalls in der St.-Johannes-Kirche.

Source: Kirche-Oldenburg