Oldenburg/Delmenhorst (epd). Der Internet-Riese Facebook hat aus Sicht des Oldenburger Landgerichts zu Unrecht eine vermeintliche «Hassbotschaft» gelöscht. Facebook scheiterte am Montag mit einer Klage gegen eine einstweilige Verfügung. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts hatte das Unternehmen im vergangenen Oktober verpflichtet, die Sperrung eines Accounts und die Löschung eines Beitrages zu unterlassen, den Facebook als «Hassbotschaft» gewertet hatte. Facebook hatte dagegen Widerspruch eingelegt und die Aufhebung der einstweiligen Verfügung verlangt (Az.: 5 O 2486/18).
Ein Delmenhorster Bürger hatte dem Gericht zufolge einen Text als Kommentar zu einer tagespolitischen Äußerung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu Flüchtlingen gepostet, den der Vorsitzende Richter Nils Herrmann vorlas. Darin heißt es unter anderem: «Sehr geehrter Herr Altmaier, in welcher Blase leben Sie denn? … Sie und ihres Gleichen sind einfach nur eine Schande für Deutschland. Treten sie zurück und nehmen Sie ihr Pack bzw. ihr Mob gleich mit. Deutschland muss wieder ein sicheres Land werden daher wählt AfD.»
Facebook hatte darin eine «Hassbotschaft» erkannt und den Beitrag gelöscht. Außerdem sperrte das Unternehmen vorübergehend den Facebook-Zugang des Delmenhorster Bürgers. Die Zivilkammer wertete die Äußerung jedoch anders und begründete ihre Entscheidung mit den «Gemeinschaftsbedingungen» von Facebook. Danach ist ein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen die Voraussetzung für die Löschung eines Beitrags und die Sperrung des Accounts, erläuterte Richter Nils Herrmann.
Im vorliegenden Fall sei nicht eindeutig zu erkennen, wem die verunglimpfenden Begriffe zugeordnet wurden, sagte Herrmann. Es müssten zu viele Gedankenschritte erfolgen, um zu erkennen, wer gemeint sein könnte. Auch der Hinweis des Facebook-Anwalts Frederik Zwiener, der Post müsse in seiner Gänze interpretiert werden, stimmte das Gericht nicht um. Über die rechtliche Bewertung des Posts müsse in einer späteren Hauptverhandlung entschieden werden.
Source: Kirche-Oldenburg