Von Donnerstag, 26. Mai, bis Freitag, 27. Mai, trafen sich die Synodalen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu ihrer 5. Tagung im Ev. Bildungshaus in Rastede. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Jahresthema „Friedensethik“. Eingeleitet wurde der Thementag am Donnerstagnachmittag von zwei grundlegenden Vorträgen zum Leitbild „Gerechter Friede“ und zum gegenwärtigen Stand der Debatte um die Friedensethik in der Ökumene. Referenten waren Militärbischof Dr. Sigurd Rink und Prof. Dr. Fernando Enns, Leiter der Arbeitsstelle „Theologie der Friedenskirchen“ am Fachbereich Ev. Theologie der Universität Hamburg und seit 2011 Professor für (Friedens-) Theologie und Ethik an der Theologischen Fakultät der Vrije Universiteit Amsterdam in den Niederlanden.

Im Anschluss an diese Vorträge vertieften die Synodalen einzelne Aspekte zu friedensethischen Themen in acht Arbeitsgruppen. An ihnen nahmen unter anderen der ehemalige EKD-Auslandsbischof Martin Schindehütte, der Vorsitzende der EKD-Kammer für nachhaltige Entwicklung, Thilo Hoppe, sowie der Sprecher der Aktion „Aufschrei“, Jürgen Grässlin, teil. Der Thementag endete am Abend mit einem Ausblick auf den Konsultationsprozess zur Friedensethik, der sich an dieses Jahresthema anschließen soll. Dazu gab der Friedensbeauftragte der EKD, Schriftführer Renke Brahms aus Bremen, Impulse für die Weiterarbeit in einem weiteren Vortrag.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen bewertete den Thementag abschließend sehr positiv, aktueller habe das Thema nicht sein können. Die Vorträge und die Arbeitsgruppen hätten eine gute Einführung in den Themenkomplex gegeben.

Bischof Jan Janssen betonte mit Blick auf das Schwerpunktthema, dass das Zusammenspiel der drei Referenten das gemeinsame Bemühen um den gerechten Frieden gezeigt habe. Gleichzeitig habe es in den Arbeitsgruppen auch die Konkretionen gegeben. Der Diskurs werde weitergeführt und der Oberkirchenrat werde dazu Vorschläge erarbeiten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thementag „Friedensethik“.

Predigtlektoren- und Prädikantengesetz verabschiedet
Die Synodalen verabschiedeten das sogenannte Predigtlektoren- und Prädikantengesetz, das eine neue kirchenrechtliche Grundlage für eine Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung schafft. Das „Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Predigtlektoren- und Prädikantengesetz)“ ordnet die bestehenden Regelungen neu und soll so für mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung führen, das Engagement von Ehrenamtlichen würdigen und durch neue Titel der Beauftragung Kompetenzen verdeutlichen.

Kirchengesetz über die Zustimmung zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte auf seiner Synodentagung im November vergangenen Jahres eine Änderung ihrer Grundordnung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Synode und Kirchenkonferenz beschlossen. Danach ist die EKD mehr als nur eine Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen innerhalb Deutschlands, sondern zur Kirche im theologischen Sinne erklärt worden. Mit der Grundordnungsänderung wurde die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedskirchen und der EKD nicht verändert.

Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenplangesetzes von 2014
Die Synodalen verabschiedeten weiterhin das Gesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014 in die Beratung ein.

Zum Hintergrund: Im Pfarrstellenplan ist eine Verschiebung notwendig, da es sich gezeigt hat, dass derzeit elf statt zehn Schulpfarrstellen benötigt werden. Ursache hierfür ist u.a., dass insbesondere an Berufsschulen den Schulpfarrstellen eine hohe Bedeutung für die Unterrichtsversorgung zukommt. Daher soll eine im Pfarrstellengesetz 2014 vorgesehene, aber bislang nicht besetzte Pfarrstelle für Projekte und Personalbewirtschaftung zu einer Schulpfarrstelle werden. Der Gesamtumfang des Pfarrstellenplans bleibt durch die Änderung unverändert.

Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ beschlossen
Die Arbeitsgruppe Haushaltsstabilisierung hatte von der Synode die Aufgabe erhalten, Schritte zu erarbeiten, um zukünftig einen ausgeglichenen Haushalt für die oldenburgische Kirche zu erreichen. Der Ausschussvorsitzende, Kreispfarrer Bertram Althausen, erläuterte in einem Zwischenbericht die Schwierigkeiten, die die Arbeitsgruppe mit ihrem Auftrag hat. So sei zunächst eine Klärung von strukturellen Grundfragen notwendig, die auf eine breitere synodale Basis gestellt werden sollte. Dieses betreffe die Entscheidungen über Zuständigkeiten zwischen der Gesamtkirche, den Kirchenkreisen und den Kirchengemeinden sowie eine mögliche Neuordnung und Sicherung des Pfarrdienstes angesichts des langfristig anstehenden Personalmangels.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen brachte daraufhin einen Antrag ein, die Zuständigkeiten in einer Steuerungsgruppe mit dem Namen „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ zu regeln. Diese Klärung soll unter Wahrung der Prämisse geschehen, dass die oldenburgische Kirche weiterhin eine eigenständige Kirche bleibe und dass die Kirche weiterhin in der Fläche präsent sei. Die Regelungen seien im zeitlichen Rahmen auch im Blick auf die Gemeindekirchenratswahlen im Jahr 2018 wichtig, erläuterte Blütchen.

Die große Bedeutung, die die Arbeitsgruppe habe, mache es notwendig, die grundsätzlichen Fragen in aller Sorgfalt zu klären, betonte die Synodenpräsidentin. Auch sei nicht auszuschließen, dass aus diesem Prozess auch Vorschläge für die Haushaltsstabilisierung entstehen. Selbst eine zeitliche Pause bei der Haushaltsstabilisierung von 1,5 Jahren könne sich die oldenburgische Kirche noch leisten.

Die Synode setzte nach ausführlicher Debatte diese Steuerungsgruppe ein, die unter Beteiligung von Kirchengemeinden und -kreisen sowie der Ausschüsse der Synode zur 8. Tagung der 48. Synode (im November 2017) Beschlussvorschläge vorbereiten soll. In einem Beteiligungsverfahren sollen die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Ausschüsse im ersten Quartal 2017 eingebunden werden. Ziel sei es, spätestens bis zur 11. Tagung der 48. Synode (im Mai 2019) die Gesetze den ggf. veränderten Strukturen anzupassen.

Beratungen über Baumaßnahmen im Evangelischen Bildungshaus Rastede
Die Synode beriet mögliche Baumaßnahmen im Evangelischen Bildungshaus Rastede, die Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker vorstellte. Er erinnerte daran, dass sich die Synode bereits in mehreren Schritten mit dem Evangelischen Bildungshaus Rastede beschäftigt habe. Das gelte sowohl für die Konzeption als auch für den Neubau des Betthauses. Das Bildungshaus sei eine „Visitenkarte für die evangelische Bildung in der oldenburgischen Kirche“ geworden. Durch das Betthaus seien die Buchungszahlen signifikant gestiegen. Die Bettenkapazität sei nun ausreichend, aber es fehlten Seminarräume, um sowohl der Nachfrage bei Tages- als auch bei mehrtägigen Veranstaltungen gerecht zu werden.   

Bei den Plänen stehe nun alternativ ein Umbau und ein Teilneubau des sanierungsbedürftigen Verwaltungstraktes auf dem Plan. Eine Sanierung des Verwaltungstraktes mit einer Nutzfläche von rund 469 qm werde auf rund eine Million Euro geschätzt. Ein Teilneubau mit einem weiteren großen Tagungsraum und einer gesamten Nutzfläche von 710 qm soll rund 2,3 Millionen Euro. Ein Neubau werde auch die Attraktivität des Bildungshauses deutlich erhöhen, so Mucks-Büker.

Nach einer ausführlichen Debatte folgte die Synode den Anträgen des Finanz- und Personalausschusses, den Oberkirchenrat zu beauftragen, dem Finanz- und Personalausschuss zur Weiterberatung des Umbau- und Sanierungsvorhabens Ev. Bildungshaus Rastede eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen Finanzierungsplan vorzulegen, sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Prognoseentwicklung aus Sicht der Gesamtkirche unter Einbeziehung der Vorlagen der Heimvolkshochschule. Eine Entscheidung der Synode über das Bauvorhaben solle auf der Haushaltssynode im November getroffen werden.

Jahresthema 2017: „Bildungshandeln der Kirche – evangelische Bildung“
Die Synode folgte dem Vorschlag des Gemeinsamen Kirchenausschusses für das kommende Jahr das Jahresthema „Bildungshandeln der Kirche – evangelische Bildung“ zu wählen.

Das Reformations-Jubiläumsjahr 2017 werde die bildungsorientierten Impulse der Reformation in Erinnerung rufen. Zudem sei das Thema aktuell durch eine Fülle von Entwicklungen im Übergang zwischen Kirche und Gesellschaft, die über das Reformationsjubiläum hinaus, sagte Bischof Jan Janssen. Dazu gehöre beispielsweise, was das Evangelische am Bildungsauftrag und -engagement der oldenburgischen Kirche ausmache, in welchen gesellschaftlichen Feldern unsere Kirche Verantwortung übernehmen soll, oder wie Aspekte von Globalisierung, Digitalisierung, Migration, Interkulturalität unser Handeln verändert.

Bericht aus der Projektlenkungsgruppe
Projektleiter Georg Mohr berichtete vom Stand des Projekts zur Umsetzung des ORA-Gutachtens. Bis zum 10. Mai fanden insgesamt 45 Sitzungen der Projektgruppe statt; die Projektlenkungsgruppe tagte in acht Sitzungen im Rahmen von Sitzungen des Gemeinsamen Kirchenausschusses zu dem Projekt. Von den ursprünglichen 58 Einzelfeststellungen sind alle von der Projektgruppe bearbeitet worden, 35 davon abschließend. Somit sind derzeit noch 23 Feststellungen in der Bearbeitung. Damit ergibt sich eine Erledigungsquote von 60 Prozent bei einer Bearbeitungsquote von 100 Prozent.

„Wir sind dankbar dafür, dass mit diesem Projekt Spuren gelegt wurden, die nun vertieft werden müssen", ergänzte die neue Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Sie ermunterte die Beteiligten, die Kulturveränderung beherzt und mit Elan, aber auch mit Gelassenheit und Geduld anzugehen.

Zu ihrer 6. Tagung wird die 48. Synode vom 17. bis 19. November 2016 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/548-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg