Hannover (epd). Gut 4,63 Millionen Euro an gerichtlich verhängten Geldzahlungen sind im vergangenen Jahr an gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen geflossen. Die Gelder stammten aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen oder rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden, teilte das Justizministerium am Freitag in Hannover mit. Dabei handele es sich nicht um Geldstrafen, die immer an die Landeskasse gezahlt werden müssen.
Etwa 1,14 Millionen Euro gingen an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens. Rund 732.000 Euro flossen an Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe, etwa 615.000 Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder. Natur- und Umweltschutzeinrichtungen wurden mit 324.000 Euro bedacht, hieß es.
Die größte Summe für eine einzelne Einrichtung ging wie in den Vorjahren an die Stiftung Opferhilfe mit gut 336.000 Euro. Das Kinderhospiz Löwenherz in Syke erhielt 208.000 Euro. Mit fast 90.000 Euro wurde der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterstützt. Die 23 Tafeln in Niedersachsen konnten sich den Angaben zufolge über 78.000 Euro freuen.
Im vergangenen Jahr sind laut dem Ministerium gut 600.000 Euro weniger ausgeschüttet worden als noch im Vorjahr. Ein Grund sei, dass 2020 mehrere umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen hohe Geldauflagen eingestellt wurden. Vergleichbare Verfahren habe es im vergangenen Jahr nicht gegeben.
Werden Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt, kann dies gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. Auch kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden und mit der Zahlung eines Geldbetrages verknüpft werden. Diese Gelder können von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Kirche-Oldenburg
Gemeinnützige Organisationen erhalten Millionen aus Gerichtsverfahren