Ovelgönne/Hannover (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nach Angaben des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) den Weiterbau von neun geplanten Windrändern im Landkreis Wesermarsch vorläufig gestoppt. Damit sei das Gericht einem Eilantrag des Nabu gefolgt, teilten die Naturschützer am Dienstag mit. Der Landkreis habe zum Jahresende 2016 die Anlagen genehmigt. Der «Windpark Culturweg» befinde sich in einem Torfabbaugebiet, das eigentlich bei fortschreitendem Abbau renaturiert und als Lebensraum für Vögel hergerichtet werden sollte. Die Gemeinde Ovelgönne habe jedoch ihren Flächennutzungsplan geändert und den Bereich als Windparkfläche ausgewiesen.

Das Gericht kritisierte dem Nabu zufolge, dass der Landkreis dabei auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet hat. Außerdem habe das Landesbergamt den Bau der Windkraftanlagen als unvereinbar mit dem Torfabbau angesehen. Eine Beschwerde gegen den Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist möglich.

Der Landkreis Wesermarsch habe als Genehmigungsbehörde lange Zeit die Auffassung vertreten, dass in dem Torfabbaugebiet keine Windkraftanlagen errichtet werden dürften, hieß es. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens habe der Landkreis dann seine Position geändert.

Der Vorsitzende des Nabu Niedersachsen, Holger Buschmann, unterstrich, dass der Nabu grundsätzlich den Ausbau der Windenergie befürworte. «Nur in wenigen Fällen, in denen die Naturschutzbelange aus unserer Sicht deutlich überwiegen, gehen wir gegen Genehmigungen von Windkraftanlagen vor.»
Source: Kirche-Oldenburg