Angesichts anhaltender Missstände im Umgang mit ausländischen Werkvertragsarbeitern will die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wenn nötig für diese vor Gericht ziehen. «Nur so kann sichergestellt werden, dass Mängel auch abgestellt werden», sagte NGG-Chefin Michaela Rosenberger der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag): «Viele Beschäftigte trauen sich aus Angst um ihren Job nicht, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.» Rosenberger forderte deshalb ein sogenanntes Verbandsklagerecht für die Gewerkschaft.

   Sie bemängelte, dass gerade in der Fleischwirtschaft «noch vieles im Argen» liege. Ungeachtet einer Selbstverpflichtung großer Unternehmen gebe es nach wie vor Beschwerden über Lohndrückerei und schlechte Unterbringung. «Die Unternehmen der Fleischwirtschaft nehmen ihre Verantwortung gegenüber den in Werkverträgen Beschäftigten weiterhin oft nur mangelhaft wahr», sagte Rosenberger. Subunternehmen schicken ihre Arbeiter an die Schlachtbänder. So sparen Fleischkonzerne Geld. Auch in anderen Branchen wird der Werkvertrag angewendet.

   Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft, verwies hingegen auf die Erfolge der Selbstverpflichtung, der sich mittlerweile 23 Unternehmen angeschlossen hätten. Mehr als 40.000 Beschäftigte profitierten davon, etwa die Hälfte davon Leih- oder Werkvertragsarbeiter, sagte er der Zeitung. Zudem verwies er auf regelmäßige Kontrollen des Zolls, bei denen nur selten Verstöße gegen den Mindestlohn entdeckt würden.

epd
Source: Kirche-Oldenburg