Hannover (epd). Privatrechtlich Angestellte der hannoverschen Landeskirche sollen auch künftig im Grundsatz der evangelischen Kirche angehören. Ein neues Gesetz, das die Landessynode am Freitag in Hannover verabschiedete, sieht aber Ausnahmen vor. Für bestimmte «kirchenferne» Aufgaben können Mitarbeiter beschäftigt werden, die keiner Kirche angehören, erläuterte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Thomas Reisner. Dies könne etwa bei Reinigungskräften in einem evangelischen Krankenhaus der Fall sein.

Dem Gesetz zufolge müssen sich alle Mitarbeitenden loyal gegenüber der Kirche verhalten. Tritt ein Mitarbeiter, von dem eine Mitgliedschaft erwartet wird, aus der Kirche aus, so «soll der Anstellungsträger durch Beratung und Gespräch auf eine Beseitigung des Mangels hinwirken», heißt es im Gesetz. Als letzter möglicher Schritt kann im Einzelfall nach Abwägung aller Umstände eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Mit dem Synoden-Beschluss passte die hannoversche Landeskirche ihr Mitarbeiterrecht der Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts an. Die Landeskirche beschäftigt mehr als 24.000 privatrechtlich angestellte Mitarbeitende, dazu etwa 1.700 verbeamtete Pastorinnen und Pastoren. Mit 2,5 Millionen Mitgliedern in 1.235 Gemeinden zwischen Hann. Münden und der Nordsee ist sie die größte evangelische Landeskirche in Deutschland.

Mit den Beschlüssen zum Mitarbeitendenrecht ging am Freitag die viertägige Herbstsitzung des Kirchenparlaments zu Ende. Zugleich endete die sechsjährige Legislaturperiode der 25. Landessynode. Die 26. Synode wird sich vom 20. bis 22. Februar 2022 neu konstituieren.

Die Mehrheitsgruppe im Parlament, die Gruppe «Lebendige Volkskirche» (LVK) wird dann einen neuen Namen tragen. Sie nennt sich künftig «Lebendig. Vielfältig. Kirche». Die Vorstellung einer «Volkskirche» führe in einer kleiner werdenden Kirche nicht mehr weiter, erläuterte ihr Sprecher Fritz Hasselhorn. Bislang organisierten sich die evangelischen Gemeinden nach dem Wohnort-Prinzip. Künftig müssten auch andere, flexiblere Formen möglich sein. Die LVK vertritt in der Synode 41 von 79 Mitgliedern. Die übrigen zählen zur «Gruppe Offene Kirche».

Source: Kirche-Oldenburg