Am Donnerstag und Freitag, 17. und 18. November, tritt die 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Evangelischen Bildungshaus in Rastede zu ihrer 6. Sitzung zusammen. Traditionell steht der Haushalt für das kommende Jahr 2023 im Mittelpunkt der Beratungen. Darüber hinaus würden neben dem „Bericht des Bischofs“ weitere wichtige Themen auf der Tagung erörtert, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen im Vorfeld. Dazu gehöre das Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte, das die Grundlage für die Wahl der Gemeindekirchenräte am 10. März 2024 bilden werde, so Blütchen. Auf der Tagesordnung stehen weiterhin verschiedene Gesetzesvorlagen und zahlreiche Berichte aus Synodenausschüssen und Arbeitsbereichen.
Der Bischofsbericht, den Bischof Thomas Adomeit am Donnerstag vor der Synode halten wird, ermöglicht es laut Blütchen, die oldenburgische Kirche „einen Blick auf Kirche und Gesellschaft zu erhalten,“ der in den Ausschüssen der Synode weniger beraten werde. Er werde in seinem Bericht die alten Begriffe wie „Frieden“, „Gerechtigkeit“ und „Bewahrung der Schöpfung“ neu betrachten, kündigte Bischof Adomeit an. Er werde dabei auf das Klimaschutzgesetz einstimmen, dass der Synode im Mai kommenden Jahres vorgelegt werde. Dieses müsse „entscheidende Schritte“ beinhalten, „gut beraten und intensiv vorbereitet werden“.
Die aus der Energiepreispauschale zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen würden ohne Abzüge zur Unterstützung für Menschen in Not eingesetzt, berichtete Bischof Adomeit weiter. Zusammen mit der Diakonie im Oldenburger Land sollen die geschätzten Mehreinnahmen von 690.000 Euro in zwei Schritten an die Kreisgeschäftsstellen der Diakonie in den sechs Kirchenkreisen weitergegeben werden. Damit werde in den jeweiligen Regionen konkrete Hilfen angeboten.
Der für das kommende Jahr vorliegende Haushalt der oldenburgischen Kirche werde mit 102 Millionen Euro im kommenden Jahr die 100 Millionen Marke überschreiten, erläuterte Bischof Adomeit. Es sei vorgesehen, dass die Einschränkungen in der sogenannten „Bauliste“ für den Erhalt von kirchlichen Gebäuden zurückgenommen und es keine Pflichtvakanzen mehr gebe. Zusätzlich seien derzeit unkalkulierbare Kosten bei den Energie-, Personal- und Sachkosten zusätzlich „eingepreist“ worden. Um diese Unabwägbarkeiten abfedern zu können, sei eine Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 Euro notwendig. So seien Mehrkosten für Energie für die kirchlichen Verwaltungsgebäude von rund 235.000 Euro eingeplant. Dennoch sei die oldenburgische Kirche für das kommende Jahr „gut aufgestellt“, da sie durch den Maßnahmenkatalog schon frühzeitig Kosten eingespart und „gut gewirtschaftet“ habe.
Mit dem neuen Wahlgesetz für die Gemeindekirchenratswahlen am 10. März 2024 würden Forderungen der Jugendsynode vom Mai dieses Jahres aufgenommen. Ziel sei es, junge Menschen stärker an den Entscheidungen in den Kirchengemeinden zu beteiligen, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen. Nach dem geplanten Gesetz dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren Mitglied im Gemeindekirchenrat werden. Bisher galt ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Kandidatensuche werden die Kirchengemeinden aufgefordert, mindestens eine oder mehrere Personen vorzuschlagen, die zu Beginn der Amtszeit des Gemeindekirchenrates das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Falls sich unter den gewählten Mitgliedern des neuen Gemeindekirchenrates keine Personen aus dieser Altersgruppe befinden, sollen entsprechende Personen zur Berufung vorgeschlagen werden. Nach dem neuen Kirchengesetz können Personen auch nur für drei Jahre kandidieren statt für die volle Amtsperiode von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Gewählten dann erklären, ob sie weiterhin dabeibleiben möchten. Hintergrund der Neuregelung ist die Erfahrung, dass junge Menschen häufig noch nicht für einen Zeitraum von sechs Jahren planen können.
Auch solle das Wahlverfahren für die Gemeindekirchenratswahlen verändert werden, sagte Blütchen. Dazu liegen zwei alternative Vorschläge der Synode zur Beratung vor. Beim ersten Vorschlag können Kirchenmitglieder künftig entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben wollen. Eine zentrale Stelle schickt dafür künftig Wahlunterlagen mit einem Online-Code direkt an alle rund 340.000 stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Dadurch werde einerseits der Verwaltungsaufwand besonders in den Kirchenbüros erheblich reduziert. Anderseits würden die Kosten erheblich steigen – sowohl die Druck- als auch die Portokosten.
Deshalb habe der Rechts- und Verfassungsausschuss eine Alternative erarbeitet, die eine Beibehaltung des traditionellen Wahlverfahrens mit einer Stimmabgabe in einem Wahllokal vorsieht. Der Kostenunterschied zwischen den beiden Vorschlägen zum Wahlverfahren betrage mehr als 100.000 Euro. Eine Onlinewahl sei in beiden Fällen vorgesehen, um besonders bei Jugendlichen eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen, so Blütchen.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht das Kirchengesetz über die Bildung der Kirchengemeinde Wangerland. Nach jahrelanger Vorbereitung wollen sich sieben Gemeinden aus der Region zu einer Kirchengemeinde zusammenschließen. Das sei nicht nur ressourcenschonend, sondern es liege auch rechtzeitig vor der Gemeindekirchenratswahl zur Beschlussfassung vor, sagte Blütchen. Es könne damit auch zu einem Signal für andere Gemeinden und Regionen werden, so die Synodenpräsidentin.
Als Präsidentin des Kirchenparlaments werde sie im Ablauf sehr darauf achten, dass am Freitag, 16 Uhr, pünktlich der Tagesordnungspunkt über die „Weiterarbeit der Beschlüsse der Jugendsynode“ aufgerufen werden könne. Dort sollen die Ausschussvorsitzenden über die Arbeit zusammen mit Mitgliedern der Jugendsynode berichten. Das sei wichtig, damit möglichst viele Menschen diesen Tagesordnungspunkt präsentisch oder auch über den Video-Stream mitverfolgen können.
Grundsätzlich sind die Verhandlungen der Synode öffentlich. Interessierte können die gesamte Tagung im Live-Stream verfolgen, der unter dem Kurzlink: kirche-oldenburg.de/synode/live (www.kirche-oldenburg.de/synode/live ) angeboten wird.
Kirche-Oldenburg
Haushalt und Wahlgesetz sind zentrale Themen