Gut wäre es, wenn die Besuchenden für die Gottesdienste einen Zettel mit ihren Daten mitbringen:


Darauf sollte stehen:

Name

Adresse

Telefonnummer

Hintergrund sind die Nachverfolgung der Infektionsketten, sollte etwas passieren. damit das nicht passiert gibt es folgende detailierte Vorschriften :

Hygienekonzept für die Feier von Gottesdiensten in der Christus- und Garnisonkirche

auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen

mit dem Corona Virus vom 05. Mai 2020

Stand: Dienstag, 5. Mai 2020

In die Beratungen über das Hygienekonzept wurden folgenden Gremien einbezogen:

  • Gemeindekirchenrat am 06.05.2020 / Videokonferenz / Beschluss
  • Pfarrkonvent Kirchenkreis Friesland Wilhelmshaven / Videokonferenz am 06.05.2020
  • Dienstbesprechung mit dem Büro und Küsterteam (05.05.2020)
  • Dienstbesprechungen der PfarrerInnen der Havenkirche (04.05. / 05.05. / 07.05.2020)

In der Verordnung wird grundsätzlich geregelt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden muss und zahlreiche Hygiene- und Verhaltensregeln beachtet werden. Diese werden im Folgenden genauer beschrieben.

Vorbereitungsmanagement

Über die örtlichen Printmedien und digitale Formate wird folgendes bekanntgemacht:

  • Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen am Gottesdienst nicht teilnehmen
  • Gottesdienstorte, -zeiten und die Zahl der Sitzplätze wird bekanntgegeben. Wenn alle Plätze belegt sind, dürfen keine weiteren Personen den Kirchraum betreten. Das wird durch Personen beim Einlass geregelt.
  • Einfache Mund- und Nasenschutzmasken sollen mitgebracht werden. Die Kirchengemeinde hält ein Sortiment von Einmalmasken vor, die bei Bedarf ausgegeben werden
  • Das Glockengeläut wir den veränderten Gottesdienstzeiten angepasst
  • Vor der Kirche und im Kirchraum werden Abstandsmarkierungen und Sitzplatzmarkierungen angebracht, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
  • Die Emporen bleiben für Besuchende geschlossen. Lediglich OrganistInnen und Solomusiker erhalten Zutritt.
  • Das Hygienekonzept wird in Schaukästen, vor Ort und digital veröffentlicht
  • Besuchende können den Kerzenbaum im Rahmen des Gottesdienstes nicht nutzen. Es wird auf die tägliche Kirchenöffnung (16-18 Uhr) und die damit verbundene Möglichkeit des Stillen Gebetes hingewiesen.

Maßnahmen vor Gottesdienstbeginn

  • Desinfizieren aller Gegenstände, mit denen Mitwirkende/Besuchende in Kontakt kommen
  • Sanitäreinrichtungen desinfizieren (ein Plan mit Zeit und Unterschrift hängt im Sanitärbereich aus)
  • Markierung der Sitzplätze im 50 cm Abständen / Mindestabstand zwischen Personen: 1,5 m
  • Kennzeichnung der Eingangs- und Ausgangswege, Abstandsmarkierungen
  • Hinweis- und Informationsschilder als sichtbarer Hinweis auf Pandemie-Maßnahmen
  • Gesangbücher und Werbematerialien werden entfernt
  • Lieder werden über den Beamer projiziert oder Einmalkopien ausgelegt
  • Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit
  • Im Eingangsbereich liegen DIN A6 Zettel und desinfizierte Stifte bereit, auf den Namen und Kontaktdaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erfasst werden.
  • Für eine ausreichende Belüftung im Gottesdienst wird gesorgt

Regelungen beim Einlass in die Kirche

  • Zwei Personen, die den Einlass und die Ordnung regeln stehen bereit. Sie sind in die Pandemie-Maßnahmen eingewiesen und werden durch ein gelbes Tuch kenntlich gemacht. Sie tragen ein Namensschild und einen Mund- und Nasenschutz und beaufsichtigen den Ein- und Ausgang aus der Kirche
  • Im Wartebereich vor der Kirche werden Besuchende darauf hingewiesen, dass sie bei coronatypischen Krankheitssymptomen auf den Gottesdienstbesuch verzichten
  • Besuchende sollen einzeln in die Kirche eintreten, desinfizieren sich die Hände und tragen sich auf Anwesenheitskarten ein (Name, Adresse, Telefonnummer (wichtig!), Unterschrift)
  • Beim Einlass werden die Bankreihen in der Kirche von vorne nach hinten aufgefüllt. Beim Auszug aus der Kirche werden die Bankreihen von hinten nach vorne geleert.
  • Im Kirchraum stehen zwei Personen bereit, die Plätze anweisen und Hilfestellung geben
  • Im Kirchraum wird darauf geachtet, dass alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Kirchengemeinde hält eine Reserve von Einmalmasken zum Mund- und Nasenschutz vor.
  • Während des Gottesdienstes wird auf das Singen verzichtet, bis die konkrete Gefahrenlage der aerosolen Infektion geklärt ist.
  • die liturgisch handelnden Personen (Pastoren / Lektoren) dürfen unter Berücksichtigung eines ausreichenden Abstandes zu den ersten Bankreihen den Mund- Nasenschutz bei Lesungen und der Predigt abnehmen

Regelungen während des Gottesdienstes

  • Die Abstandsregelungen in den Gängen und Bankreihen (1,5 Meter) werden konsequent eingehalten
  • über alle Maßnahmen wird transparent informiert und um Verständnis gebeten. Es wird am Ende des Gottesdienstes auf einen geregelten Ausgang hingewiesen
  • Am Ausgang wird ein Kollektenbehälter aufgestellt, sodass die Kollekte kontaktlose übergeben wird.

Nachbereitung des Gottesdienstes

  • Auf das Distanzgebot und Kontaktverbot auch beim Verlassen des Kirchengeländes hinweisen. Es findet bis auf weiteres kein Treffen beim Kirchenkaffee im Gemeindehaus statt.
  • Desinfektionsmittel auffüllen
  • Desinfizieren aller Gegenstände, mit denen Mitwirkende/Besuchende in Kontakt kommen
  • Ggf. Entsorgung der Liedblätter nach jedem Gottesdienst
  • Die Anwesenheitskarten werden im Kirchenbüro sicher verwahrt und nach drei Wochen vernichtet.

Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Wilhelmshaven, am Dienstag, 5. Mai 2020