Gut wäre es, wenn die Besuchenden für die Gottesdienste einen Zettel mit ihren Daten mitbringen:
Darauf sollte stehen:
Name
Adresse
Telefonnummer
Hintergrund sind die Nachverfolgung der Infektionsketten, sollte etwas passieren. damit das nicht passiert gibt es folgende detailierte Vorschriften :
Hygienekonzept für die Feier von Gottesdiensten in der Christus- und Garnisonkirche
auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen
mit dem Corona Virus vom 05. Mai 2020
Stand: Dienstag, 5. Mai 2020
In die Beratungen über das Hygienekonzept wurden folgenden Gremien einbezogen:
- Gemeindekirchenrat am 06.05.2020 / Videokonferenz / Beschluss
- Pfarrkonvent Kirchenkreis Friesland Wilhelmshaven / Videokonferenz am 06.05.2020
- Dienstbesprechung mit dem Büro und Küsterteam (05.05.2020)
- Dienstbesprechungen der PfarrerInnen der Havenkirche (04.05. / 05.05. / 07.05.2020)
In der Verordnung wird grundsätzlich geregelt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden muss und zahlreiche Hygiene- und Verhaltensregeln beachtet werden. Diese werden im Folgenden genauer beschrieben.
Vorbereitungsmanagement
Über die örtlichen Printmedien und digitale Formate wird folgendes bekanntgemacht:
- Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen dürfen am Gottesdienst nicht teilnehmen
- Gottesdienstorte, -zeiten und die Zahl der Sitzplätze wird bekanntgegeben. Wenn alle Plätze belegt sind, dürfen keine weiteren Personen den Kirchraum betreten. Das wird durch Personen beim Einlass geregelt.
- Einfache Mund- und Nasenschutzmasken sollen mitgebracht werden. Die Kirchengemeinde hält ein Sortiment von Einmalmasken vor, die bei Bedarf ausgegeben werden
- Das Glockengeläut wir den veränderten Gottesdienstzeiten angepasst
- Vor der Kirche und im Kirchraum werden Abstandsmarkierungen und Sitzplatzmarkierungen angebracht, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
- Die Emporen bleiben für Besuchende geschlossen. Lediglich OrganistInnen und Solomusiker erhalten Zutritt.
- Das Hygienekonzept wird in Schaukästen, vor Ort und digital veröffentlicht
- Besuchende können den Kerzenbaum im Rahmen des Gottesdienstes nicht nutzen. Es wird auf die tägliche Kirchenöffnung (16-18 Uhr) und die damit verbundene Möglichkeit des Stillen Gebetes hingewiesen.
Maßnahmen vor Gottesdienstbeginn
- Desinfizieren aller Gegenstände, mit denen Mitwirkende/Besuchende in Kontakt kommen
- Sanitäreinrichtungen desinfizieren (ein Plan mit Zeit und Unterschrift hängt im Sanitärbereich aus)
- Markierung der Sitzplätze im 50 cm Abständen / Mindestabstand zwischen Personen: 1,5 m
- Kennzeichnung der Eingangs- und Ausgangswege, Abstandsmarkierungen
- Hinweis- und Informationsschilder als sichtbarer Hinweis auf Pandemie-Maßnahmen
- Gesangbücher und Werbematerialien werden entfernt
- Lieder werden über den Beamer projiziert oder Einmalkopien ausgelegt
- Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit
- Im Eingangsbereich liegen DIN A6 Zettel und desinfizierte Stifte bereit, auf den Namen und Kontaktdaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erfasst werden.
- Für eine ausreichende Belüftung im Gottesdienst wird gesorgt
Regelungen beim Einlass in die Kirche
- Zwei Personen, die den Einlass und die Ordnung regeln stehen bereit. Sie sind in die Pandemie-Maßnahmen eingewiesen und werden durch ein gelbes Tuch kenntlich gemacht. Sie tragen ein Namensschild und einen Mund- und Nasenschutz und beaufsichtigen den Ein- und Ausgang aus der Kirche
- Im Wartebereich vor der Kirche werden Besuchende darauf hingewiesen, dass sie bei coronatypischen Krankheitssymptomen auf den Gottesdienstbesuch verzichten
- Besuchende sollen einzeln in die Kirche eintreten, desinfizieren sich die Hände und tragen sich auf Anwesenheitskarten ein (Name, Adresse, Telefonnummer (wichtig!), Unterschrift)
- Beim Einlass werden die Bankreihen in der Kirche von vorne nach hinten aufgefüllt. Beim Auszug aus der Kirche werden die Bankreihen von hinten nach vorne geleert.
- Im Kirchraum stehen zwei Personen bereit, die Plätze anweisen und Hilfestellung geben
- Im Kirchraum wird darauf geachtet, dass alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Kirchengemeinde hält eine Reserve von Einmalmasken zum Mund- und Nasenschutz vor.
- Während des Gottesdienstes wird auf das Singen verzichtet, bis die konkrete Gefahrenlage der aerosolen Infektion geklärt ist.
- die liturgisch handelnden Personen (Pastoren / Lektoren) dürfen unter Berücksichtigung eines ausreichenden Abstandes zu den ersten Bankreihen den Mund- Nasenschutz bei Lesungen und der Predigt abnehmen
Regelungen während des Gottesdienstes
- Die Abstandsregelungen in den Gängen und Bankreihen (1,5 Meter) werden konsequent eingehalten
- über alle Maßnahmen wird transparent informiert und um Verständnis gebeten. Es wird am Ende des Gottesdienstes auf einen geregelten Ausgang hingewiesen
- Am Ausgang wird ein Kollektenbehälter aufgestellt, sodass die Kollekte kontaktlose übergeben wird.
Nachbereitung des Gottesdienstes
- Auf das Distanzgebot und Kontaktverbot auch beim Verlassen des Kirchengeländes hinweisen. Es findet bis auf weiteres kein Treffen beim Kirchenkaffee im Gemeindehaus statt.
- Desinfektionsmittel auffüllen
- Desinfizieren aller Gegenstände, mit denen Mitwirkende/Besuchende in Kontakt kommen
- Ggf. Entsorgung der Liedblätter nach jedem Gottesdienst
- Die Anwesenheitskarten werden im Kirchenbüro sicher verwahrt und nach drei Wochen vernichtet.
Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Wilhelmshaven, am Dienstag, 5. Mai 2020