Oldenburg/Hannover (epd). Die Jüdische Gemeinde Oldenburg wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit werde die Stellung der Gemeinde deutlich verbessert, erläuterte die niedersächsischen Landesregierung am Dienstag in Hannover nach einem entsprechenden Beschluss. Bisher hatte die Gemeinde den Status eines eingetragenen Vereins. Sie erfülle inzwischen aber alle geforderten Voraussetzungen für eine Körperschaft, hieß es. Seit ihrer erneuten Gründung vor 30 Jahren sei sie stetig gewachsen und habe eine besondere Bedeutung im öffentlichen Leben erlangt.
Bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestand in Oldenburg eine Synagogen-Gemeinde. 1933 hatte die Jüdische Gemeinde Oldenburg etwa 280 Mitglieder. Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust kehrten rund 40 Juden in das Oldenburger Land zurück, und die Gemeinde wurde 1945 neu gegründet. 1960 löste sie sich auf und wurde 1992 erneut gegründet. Aktuell gehören ihr eigenen Angaben zufolge 314 Mitglieder an.
In Niedersachsen haben auch die jüdischen Gemeinden in Hannover, Osnabrück und Braunschweig sowie die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover Körperschaftsrechte. Alle weiteren jüdischen Gemeinden im Land sind den Angaben zufolge als eingetragener Verein organisiert.
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Jüdische Gemeinde Oldenburg wird Körperschaft öffentlichen Rechts