Hannover (epd). Die rund 35.000 privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der evangelischen Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg erhalten rückwirkend zum 1. März mehr Geld. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigten sich am Donnerstag auf eine Gehaltssteigerung von 2,3 Prozent, mindestens aber von 75 Euro, teilte Kirchensprecher Johannes Neukirch in Hannover mit. Die Erzieherinnen und Erzieher in kirchlichen Kindertagesstätten erhalten zu den 2,3 Prozent einen weiteren Zuschlag: Sie sollen ab dem 1. Januar 2017 genauso viel verdienen wie ihre Kollegen in kommunalen Kitas. Bisher liegen die Gehälter der kirchlichen Erzieher zwischen 300 und 700 Euro pro Monat unter den Löhnen ihrer Kollegen in den Kommunen.

Allerdings müssen sich die Mitarbeitenden erstmals vom kommenden Jahr an mit 0,4 Prozent ihres Einkommens an der kirchlichen Zusatzversorgung beteiligen, hieß es. Das entspreche der Regelung in der Diakonie.

Ende Mai hatten mehr als 800 Kita-Beschäftigte vor der Landessynode für höhere Löhne demonstriert. Der Landessynodalausschuss hatte sich den Forderungen angeschlossen. Der Vorsitzende Jörn Surborg hatte vor einem «Zwei-Klassen-Recht» gewarnt, weil die Gehaltsunterschiede zwischen den Gehältern bei der Kirche und den Kommunen so groß sei.

Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeberseite und Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite, würdigten den Abschluss: Die Einigung sei für beide Seiten ein Durchbruch nach monatelangen Verhandlungen. Sie erhöhe die Attraktivität der Arbeitsplätze in den kirchlichen Kindertagesstätten und stärke ihre Konkurrenzfähigkeit. «Die Eigenbeteiligung ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt der kirchlichen Zusatzversorgung», ergänzte Lehmann.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen und Entgelte für die Beschäftigten der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Source: Kirche-Oldenburg