Hannover (epd). Angesichts sinkender Corona-Inzidenzwerte werden die Bestimmungen für die Kirchenmusik vorsichtig gelockert: Bei evangelischen Open-Air-Gottesdiensten in Niedersachen dürfen unter Einhaltung vorgegebener Hygieneabstände die Chöre und Bläserchöre wieder in voller Besetzung musizieren. Auch der Gemeindegesang ist unter freiem Himmel zumindest nicht untersagt, heißt es in den aktuellen Handlungsempfehlungen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz jedoch über 165, dürfen jedoch nur höchstens vier Musizierende oder Singende mitwirken. Maßgeblich soll der Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises sein.

 

In der Bremischen Kirche bleibt der Gemeindegesang dagegen drinnen wie draußen untersagt. Dort dürfen weiterhin nur Solisten musizieren, sagte Kirchensprecherin Sabine Hatscher.

 

In den niedersächsischen Kirchen sind auch die Proben unter freiem Himmel möglich – immer unter Wahrung des Abstandsgebots und einer einer Sieben-Tages-Inzidenz unterhalb von 165. In geschlossenen aber gut gelüfteten Räumen dürfen höchstens vier Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test oder dem Nachweis als Geimpfte oder Genesene musizieren. Singende müssen einen Abstand von drei Metern zu Seite und sechs Metern in Gesangsrichtung einhalten. Bei Bläsern genügen drei Meter in alle Richtungen. Außerdem sollten die Probengruppen stets aus denselben Personen bestehen.

Kirche-Oldenburg
Kirchen erlauben Gemeindegesang unter freiem Himmel