Hannover/Oldenburg (epd). In den evangelischen Kirchen und der Diakonie in Niedersachsen wird um ein neues Mitarbeitervertretungsgesetz gestritten. Mit der geplanten Neufassung werden nach Ansicht der kirchlichen Betriebsräte die Rechte der Mitarbeitenden eingeschränkt, sagte Berthold Bzdak, Sprecher der Mitarbeitervertretungen der Diakonie, am Dienstag dem epd. Das Gesetz regelt die Rechte der rund 45.000 kirchlich Beschäftigten und ihrer Mitarbeitervertreter in Niedersachsen. In den kommenden Wochen sollen die landeskirchlichen Synoden von Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe über das Gesetz entscheiden. Die Mitarbeitervertretungen kündigten Proteste bei den Tagungen der Kirchenparlamente an.

Ein zentraler Kritikpunkt sei die Zusammensetzung der sogenannten Einigungsstelle bei innerbetrieblichen Konflikten, erläuterte Bzdak. Da nach dem kirchlichen Arbeitsrecht den Mitarbeitervertretern der Gang zum Arbeitsgericht verwehrt ist, sollen die Einigungsstellen im Streitfall Kompromisse finden. Bisher sei die Zahl der Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bei den Verhandlungen von Fall zu Fall vereinbart worden. Künftig sollen nur noch je zwei Vertreter je Partei antreten dürfen. «Wenn wir also einen Rechtsanwalt mit in die Verhandlung nehmen wollen, darf nur noch ein Mitarbeitervertreter dazu kommen. Das schwächt unsere Position», unterstrich Bzdak.

Der Sprecher der Mitarbeitervertretungen für die Kirchenämter und Kirchengemeinden, Siegfried Wulf, äußerte sich auf Nachfrage positiver: «In der Gesamtschau sehe ich eine leichte Verbesserung für die Beschäftigten.» Kritik äußerten Wulf und Bzdak über das Zustandekommen des neuen Gesetzes. Vor den Sommerferien seien sie um eine Stellungnahme gebeten worden, hätten jedoch weder eine Rückmeldung noch eine Einladung zu einer mündlichen Erörterung erhalten. «Transparenz sieht anders aus», sagte Wulf.

Source: Kirche-Oldenburg