Celle (epd). Im Rechtsstreit um die Werke des norddeutschen Künstlers Erich Klahn (1901-1978) hat die Klosterkammer Hannover auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Celle urteilte am Donnerstag, die Kündigung eines Stiftungsvertrags der Klosterkammer mit den Klahn-Erben sei unwirksam, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Klosterkammer wollte ihre Zusammenarbeit mit den Erben beenden, weil der Künstler eine zu große Nähe zum Nationalsozialismus gehabt habe (Az.: 16U 60/15).
Die Celler Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichtes Hannover und wiesen die Berufung der Klosterkammer zurück. Eine Revision ließen sie nicht zu. Die Erben hätten der staatlichen Behörde die Werke nicht lediglich treuhänderisch, sondern dauerhaft übertragen, stellte das Gericht fest. Es handele sich um eine «Schenkung unter Auflage». Der Inhalt eines kunsthistorischen Gutachtens sei nicht ausschlaggebend.
Damit muss die Klosterkammer die Werke des Künstlers weiterhin verwahren. Die staatliche Behörde hatte den Vertrag über die Klahn-Stiftung vor zwei Jahren gekündigt. Die Erben Klahns bestreiten eine Nähe des Künstlers zur Ideologie der Nazis vehement. Ihr Anwalt Peter Raue aus Berlin zeigte sich auf epd-Anfrage zufrieden mit dem Urteil. Die Klosterkammer dagegen erklärte, sie halte an ihrer Absicht fest, sich von der Klahn-Stiftung zu trennen.
Die Stifter hatten einem Fonds der Klosterkammer 1998 mehr als tausend Kunstwerke von Erich Klahn vermacht. Daraufhin entstand im Kloster Mariensee bei Hannover ein kleines Museum, das die Klosterkammer 2014 wieder schloss. Klahn schuf unter anderem Wandteppiche, Bilder und Illustrationen. Er gestaltete auch Fenster und Altäre in Kirchen. Zwei Gutachten im Auftrag der Klosterkammer kamen zu dem Ergebnis, dass Klahn eine führende Rolle in der völkischen Bewegung gespielt und der NS-Ideologie nahegestanden habe.
Kammerdirektor Andreas Hesse erklärte, für die Klosterkammer bleibe es unzumutbar, die Arbeit der Klahn-Stiftung weiter aus öffentlichen Mitteln zu fördern. Er sprach von einer «völkisch-rassistischen Orientierung» des Künstlers. Es sei nicht Aufgabe der Klosterkammer, «problematische Künstler-Nachlässe in Ausstellungen aufzuarbeiten».
Rechtsanwalt Peter Raue dagegen will jetzt von der Behörde verlangen, das Klahn-Museum wieder zu öffnen. «Die Klosterkammer hat sich so aufgeführt, als sei sie einem Schwerverbrecher aufgesessen», sagte er dem epd. «Dabei hätten sie von Anfang an erkennen können, dass das nicht so ist.» Klahn habe niemals antisemitische Bewegungen unterstützt.
Source: Kirche-Oldenburg