Osnabrück (epd). Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, hat in einem Zeitungsinterview Bedingungen für eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen genannt. Kurschus sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Sonnabend): «Eine mögliche Ablösung muss so ablaufen, dass wir weiterhin die Dienste in der Gesellschaft tun können, die wir gerade tun.»

 

Diese Gelder flössen direkt in die kirchlichen Haushalte, «und damit leisten wir wichtige Arbeit, die nicht gefährdet werden darf», sagte Kurschus. Davon profitierten auch Menschen, die nicht zur Kirche gehörten. Daran müsse der Staat ein Interesse haben, erklärte die westfälische Präses.

 

Grundsätzlich befürwortete die EKD-Ratsvorsitzende in dem Interview die Ablösung der Staatsleistungen. Dabei handele es sich um einen Verfassungsauftrag, dem man nun nachkommen müsse.

 

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an die evangelische und katholische Kirche. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen.

 

Kirche-Oldenburg
Kurschus: Ja zu Ablösung von Staatsleistungen unter Bedingungen