Hannover (epd). Die Einschränkungen durch das Coronavirus wirken sich auch auf kirchliche Tagungshäuser und Bildungsstätten aus. Die eigenwirtschaftlich arbeitenden Einrichtungen könnten ihre Personalkosten unter anderem deswegen nicht mehr aufbringen, weil ihnen aufgrund der Veranstaltungsausfälle Einnahmen wegbrächen, sagte Arbeitnehmervertreter Thomas Müller am Montag dem epd. Müller ist tätig in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Das Gremium hat seinen Angaben zufolge beschlossen eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit in den Betrieben zu schaffen.
Betroffen von der Regelung wären nach Müllers Schätzung bis zu 300 Mitarbeitende in rund zehn Betrieben innerhalb der evangelischen Landeskirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie der Evangelisch-reformierten Kirche. Die ADK habe sich darauf verständigt, möglichst den «Tarifvertrag Covid-19» zu übernehmen, den die Gewerkschaft ver.di und kommunale Arbeitgeber ausgehandelt haben. «Dieser Tarifvertrag gilt eigentlich für uns nicht, er soll aber das Richtwerk für unsere Verhandlungen bilden», sagte Müller. Der sonst in den Häusern geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) sehe Kurzarbeit generell nicht vor.
Da der Tarifvertrag «Covid-19» voraussichtlich am 15. April verbindlich werde, könne auch erst im Anschluss die ADK über dessen Wortlaut beraten. Auf dieser Grundlage solle voraussichtlich am 24. April eine Änderung in der geltenden Dienstvertragsordnung beschlossen werden, erklärte Müller. Diese solle rückwirkend zum 1. April in Kraft treten und am 31. Dezember enden. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit müssten dann die Anstellungsträger und die örtlichen Mitarbeitervertretungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung festhalten.
Schon jetzt seien sich die Mitglieder der ADK darüber einig, dass Kurzarbeit nicht für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der kirchlichen Verwaltung in Betracht komme. Fest stehe ebenfalls, dass das von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Kurzarbeitergeld durch die Anstellungsträger aufgestockt werden soll, sagte Müller. «Für uns ist entscheidend, dass das Nettoeinkommen nur in geringem Umfang abgesenkt wird und sich die Einkommensverluste durch Kurzarbeit gerade für die niedrigeren Entgeltgruppen in engen Grenzen halten.»
Source: Kirche-Oldenburg