Hannover (epd). Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) will nach Kritik an der personellen Ausstattung der kommunalen Heimaufsicht den Dialog suchen. «Eine ausreichende personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung, um den Kontrollaufgaben angemessen nachkommen zu können», betonte Reimann am Freitag in Hannover. «Ich werde darüber mit den entscheidenden Akteurinnen und Akteuren sprechen und die Kommunen und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu einem Gespräch einladen.»

Zuletzt hatte am Donnerstag die Fraktion der Grünen im Landtag die rot-schwarze Landesregierung aufgefordert, für eine bessere Personalausstattung der Heimaufsicht und der Medizinischen Dienste zu sorgen. Erst vor kurzer Zeit bekanntgewordene Fälle von Misshandlungen in Pflegeheimen in Celle und Langelsheim hätten deutlich gezeigt, dass einige Landkreise und kreisfreie Städte bei der Kontrolle der Heime überfordert seien.

Tatsächlich ist die Heimaufsicht in Niedersachsen teils sehr unterschiedlich stark besetzt. Im Mittel ist laut Sozialministerium ein Mitarbeitender einer Heimaufsichtsbehörde für 30 Einrichtungen zuständig. Dabei täuscht der rechnerische Mittelwert teils über die wahre Situation hinweg. So gibt es den Ministeriumsangaben zufolge zwar in der Stadt Lüneburg zwei Mitarbeiter, die sich die Aufsicht über 13 Einrichtungen teilen. In den Landkreisen Emsland und Cloppenburg hingegen entfallen auf eine Vollzeitstelle rechnerisch rund 70 Einrichtungen.

«Pflegebedürftige müssen in menschenwürdigen Verhältnissen leben und maximal möglichen Schutz erhalten. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen», sagte Reimann. Sie gehe davon aus, dass die Kommunen die aktuell ermittelten Unterschiede zum Anlass nehmen werden, ihre jeweiligen Personalausstattungen zu prüfen. Die Ausgestaltung der internen Organisation der Heimaufsichtsbehörden und des damit verbundenen Personaleinsatzes obliege allein der Organisations- und Personalhoheit der Kommunen. Das Land könne ihnen nicht vorgeben, wie viel Personal sie in den Aufsichtsbehörden einzusetzen haben.

Die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Novelle des niedersächsischen Pflegegesetzes werde Reimann zufolge zudem mit der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle eine deutliche Verbesserung für die Qualität in der Pflegelandschaft mit sich bringen. «Wir werden mit dem neuen Pflegegesetz in Niedersachsen ein Whistleblowing-System in der Pflege einführen – Pflegekräfte sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig Missstände oder Anhaltspunkte für Gefährdungen an eine Beschwerdestelle melden können, bei Bedarf auch anonym.»

Niedersachsenweit gibt es rund 1.900 Pflegeheime mit insgesamt mehr als 113.000 Plätzen. Nach niedersächsischem Heimgesetz muss die Heimaufsicht jedes Pflegeheim mindestens einmal pro Jahr kontrollieren. Sollte zwischenzeitlich allerdings auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Heim kontrolliert haben, darf die Behörde die Prüfabstände auf bis zu zwei Jahre verlängern.

Source: Kirche-Oldenburg