Hannover (epd). Das Land Niedersachsen hat seine Kritik an der aus seiner Sicht zu strengen Maskenpflicht in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erneuert und für eine rasche Änderung geworben. Vor diesem Hintergrund begrüße das Land die Bestrebungen im Bundesrat, bestimmte Regelungen zu streichen, sagte die Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums, Anne Hage, dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Der Bundesrat hatte sich am 28. Oktober dafür ausgesprochen, die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen wie für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen. Auch die Diakonie in Niedersachsen spricht sich für Lockerungen aus.

 

Hage betonte, in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe habe das Land das Infektionsschutzgesetz ohnehin so ausgelegt, dass in den Gemeinschaftsräumen keine Maskenpflicht herrsche. «Das hatten wir auch schon so an die Einrichtungen kommuniziert.»

 

Anders sei die Lage aktuell allerdings noch bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. «Dort soll es auf Bundesebene nun die neue Einschätzung geben, dass Werkstätten keine voll- oder teilstationären Einrichtungen sind und deshalb nicht der Test- und Maskenpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterfallen», erläuterte Hage. «Wenn das Bundesgesundheitsministerium das bestätigt, setzen wir das natürlich ebenfalls um.»

 

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, es sei gut, «dass der Bund bei der Auslegung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Maskenpflicht für Heimbewohnerinnen und -Bewohner sowie Menschen mit Behinderungen nun offenbar mehr Flexibilität zeigt». Die FFP2-Maskenpflicht habe insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu erheblichen Belastungen in ihrem Alltag geführt.

 

Niedersachsen habe deshalb bereits vor einigen Wochen einen Vorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, der es den Ländern erlauben würde, in ihren Corona-Verordnungen einzelne Personengruppen in bestimmten Situationen von der FFP2-Maskenpflicht auszunehmen. Zugleich habe das Land bereits damals «beim Bundesgesundheitsministerium auf eine Klärung in diesem Sinne gedrängt», betonte Behrens.

 

Der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, lobte die Initiative. «Dass im neuen Infektionsschutzgesetz eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner auch in gemeinsamen Aufenthaltsräumen unserer Einrichtungen vorgesehen war, halten wir nicht für angemessen», sagte er dem epd. Die diakonischen Einrichtungen seien für diese Menschen in erster Linie ihr Zuhause. Dort sollten sie sich gut aufgehoben und wohlfühlen können. «Dort muss ein ungezwungenes Miteinander möglich sein.»

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