Hannover (epd). Das Land Niedersachsen ist bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter. Wie das Sozialministerium am Dienstag in Hannover mitteilte, haben die rot-schwarze Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände Rahmenverträge zur Eingliederungshilfe unterzeichnet. Danach sind die Behinderteneinrichtungen und andere Leistungserbringer unter anderem dazu verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte und andere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Die Verträge treten den Angaben zufolge rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.

 

Auch für das ambulant betreute Wohnen seien entscheidende Weichen für landesweit einheitliche Regelleistungen und Qualitätsstandards für Menschen mit Behinderungen gestellt worden. Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Verträge als einen «weiteren Schritt zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen».

 

Das Bundesteilhabegesetz ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt und Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung eröffnen soll. So sollen Betroffene, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Auch Schwerbehinderten-Vertretungen in Betrieben und Werkstätten sollen durch das Gesetz gestärkt werden. Zudem sollen durch verbesserte Überprüfungen und Sanktionsmöglichkeiten die Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen gegenüber Menschen mit Behinderung, etwa in entsprechenden Einrichtungen, verbessert werden.

 

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Niedersachsen stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung