Hannover (epd). Das Land Niedersachsen will am Verbot für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonntagen festhalten. Der Betrieb von Autowaschanlagen sei nach geltender Rechtslage eine typisch werktägliche Tätigkeit, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspreche, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Hannover auf epd-Anfrage. Das Ministerium wies damit eine Forderung des Tankstellen-Interessenverbandes (TIV) zurück. Auch die evangelischen Kirchen in Niedersachen und die Gewerkschaft ver.di lehnten eine Änderung der gegenwärtigen Regelung ab.

Der Interessenverband hatte am Mittwoch argumentiert, das Sonntagsverbot für Waschanlagen sei nicht mehr zeitgemäß. Die überwiegende Mehrheit der Autofahrer in Niedersachsen wolle auch am Sonntag ihr Auto waschen dürfen. Der Verband präsentierte eine Umfrage, nach der 70,1 Prozent der Autofahrer für eine Abschaffung des Sonntagswaschverbots seien. Befragt wurden den Angaben zufolge in der vergangenen Woche landesweit rund 10.000 Kunden an Tankstellenkassen. An Tankstellen werde sonntags ohnehin gearbeitet, hieß es.

Für ver.di lehnte Landesfachbereichsleiterin Sabine Gatz eine Sonntagsöffnung für Autowaschanlagen strikt ab. Sechs Tage in der Woche könne jeder sein Auto an jeder Ecke waschen, dafür sei nicht noch ein siebter Tag nötig. Auch für Automatik-Waschanlagen müssten für Notfälle Bereitschaftsdienste bereitgehalten werden, sagte Gatz. Und bei Tankstellen mit Einweisung und Handvorwäsche müsse sehr wohl Personal arbeiten. Eine Sonntagsöffnung bringe auch keine neuen Jobs. Es würden nur Arbeitszeiten umverteilt.

Auch die Kirchen betonten, der Sonntag sei ein Tag, der bewusst frei sein solle von Arbeit und wirtschaftlichen Zwängen. «Es geht um eine heilsame Unterbrechung des Arbeitsalltags für möglichst viele Menschen», erklärte die Bevollmächtigte Andrea Radtke. Der Sonntag biete Raum, um innezuhalten und Kraft zu tanken sowie für die Begegnung mit anderen Menschen. Deshalb müssten Sonntagsöffnungen die Ausnahme bleiben.

Nach Angaben des TIV gilt ein absolutes «Sonntagswaschverbot» in sechs Bundesländern. Neben Niedersachsen sind dies Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In Bayern und Hessen sei die Entscheidung den Kommunen überlassen.

Source: Kirche-Oldenburg