epd-Gespräch: Karen Miether

Hannover (epd). In der Diskussion um Ladenöffnungen am Sonntag hat die niedersächsische Sozialministerin Carola Reimann (SPD) den Wert des Sonntagsschutzes betont. Als Sozialministerin halte sie diesen Tag auch für die Regeneration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für wichtig, sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). «Wir wissen alle, dass Menschen nur gesund bleiben können, wenn sie auch Phasen von Ruhe haben.»

Insbesondere angesichts von Arbeitsverdichtung und der Flexibilisierung von Arbeitszeiten seien Erholungsphasen nötig, sagte die Ministerin. «Ich will nicht sagen, dass gar nichts flexibilisiert werden kann, aber darauf muss wirklich geachtet werden.» Beim Sonn- und Feiertagsschutz gewähre das Bundesarbeitszeitgesetz berechtigte Ausnahmen für Bereiche wie etwa in der Pflege, bei Rettungsdiensten oder der Polizei, sagte die Ministerin. Gewerbeaufsichtsämter könnten zudem in Einzelfällen Sonntagsarbeit genehmigen.

Dass zwei Schlachtbetriebe im Landkreis Cloppenburg eine solche Ausnahme für den Zweiten Weihnachtstag beantragt hatten, habe allerdings für Kopfschütteln gesorgt. Reimann begrüßte es, dass die Betriebe nach öffentlichem Druck von Gewerkschaften, Kirchen und anderen die Anträge wieder zurückzogen: «Ausnahmen sind erforderlich, aber sie müssen auch immer abgewogen sein. Es ist eben ein Unterschied, ob man Menschen unterstützt in einem Pflegeheim und Leben rettet oder, ob es einfach um rein wirtschaftliche Interessen geht.»

Auf dem Weg zu einem neuen Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen sind Reimann zufolge noch schwierige Einzelfragen zu klären. SPD und CDU hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, bei den bisher vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr bleiben zu wollen. «Wir sagen sehr klar, wir wollen zum Status Quo keine Erweiterung, und wir wollen, dass es gerecht zugeht zwischen den großen und kleineren Städten», sagte Reimann. «Das ist aber im Detail gar nicht so leicht auszuführen.»

Eine von der rot-grünen Vorgängerregierung geplante Erweiterung, nach der zusätzlich zu den bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen jährlich eine Sonntagsöffnung je Stadtbezirk möglich sein sollte, war vor den Neuwahlen nicht mehr beschlossen worden und ist vom Tisch. Reimann schloss aber nicht aus, dass es verkaufsoffene Sonntage nur in einzelnen Stadtteilen geben könne. «Die Frage ist, wie das gezählt wird.» Auch müsse genauer definiert werden, wann der geforderte Anlass für die Sonntagsöffnung den Vorschriften entspreche. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sei ein neues Ladenöffnungsgesetz nötig, auch weil es in der Vergangenheit Klagen gegeben habe.

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Source: Kirche-Oldenburg