Oldenburg/Brake (epd). Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth gegenüber von Bremen-Blumenthal stehen seit Donnerstag unter Naturschutz. Zu dem Gebiet mit gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichflächen gehört auch das in der Außenweser gelegene «Fedderwarder Fahrwasser», wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Donnerstag in Oldenburg mitteilte. Das Naturschutzgebiet heißt «Tideweser» und bezeichnet damit schon im Namen den größten Bereich des Flusses, der von Ebbe und Flut abhängig ist.
Da nahezu die gesamte Tideweser Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sei, würden damit nun europäische Richtlinien umgesetzt, erläuterte NLWKN-Referent Helmut Dieckschäfer.
Das neue Naturschutzgebiet liegt in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. Abgesehen von drei Bereichen im Landkreis Cuxhaven befindet es sich außendeichs.
Besondere Bedeutung habe das Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus, hieß es. Darüber hinaus sei es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln ein wichtiger Lebens- und Nahrungsraum.
Der Unterschutzstellung war ein mehrjähriges Verfahren unter Beteiligung von Politik, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung vorausgegangen. Daraus folgten Zonen mit unterschiedlichem Schutzstatus. So können die Weserabschnitte vor den Häfen und Werftanlagen als Landschaftsschutzgebiete wie bisher genutzt werden.
Das Landschaftsschutzgebiet vor Berne und Lemwerder ist laut Kreisverwaltung Wesermarsch in Brake bereits beschlossen, den «Hafenfenstern» vor Nordenham und Brake muss der Kreistag Osterholz noch zustimmen.
Auch auf der Weser als Bundeswasserstraße bleibt alles beim Alten.
Sie kann wie bisher von Schiffen befahren werden. «Nur im Bereich des Vogelschutzgebietes Unterweser wird die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden künftig den Interessen der Vogelwelt angepasst», erläuterte Dieckschäfer. Außerdem enthalte die Verordnung Regelungen für die Fischerei.
Source: Kirche-Oldenburg