Am Donnerstag, 27. Mai, hat Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker auf der 3. Tagung der 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg über den aktuellen Umsetzungsstand zum Synodenbeschluss zum Blockhaus Ahlhorn informiert. Nachdem die Synode im vergangenen November beschlossen hatte, sich aus der alleinigen Trägerschaft des Blockhauses zurückziehen, soll die Einrichtung nun in private Hände gehen. In einer Pressekonferenz hatten die Bremer Projektentwickler Anton Brinkhege und Marcus Henke in der vergangenen Woche erklärt, dass sie eine Trägergesellschaft für das Blockhaus Ahlhorn gründen und die Einrichtung übernehmen wollen, so eine derzeit laufende Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis komme. Ziel sei es, bis Mitte des Jahres ein langfristig wirtschaftlich tragfähiges Konzept für möglichst vielfältige Nutzungen zu entwickeln. Denkbar sei ein Bildungszentrum für ökologische, ökonomische und soziale Ziele mit besonderem Bezug zum regionalen Umfeld, bei dem die Jade Hochschule oder auch die Universität Oldenburg beteiligt werden könnten. 

 

„Die bisherigen Gespräche mit weiteren Interessenten wie z.B. das Ministerium für Wissenschaft und Kultur oder die Jade Hochschule zeigen, dass es nicht nur viel guten Willen und Engagement gebe, sich aktiv einzubringen, sondern auch kreative Ansätze, die zumindest die Hoffnung nähren, dass es am Blockhaus auch zukünftig gut weitergehe“, so Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. Das Ziel von Brinkhege und Henke sei, möglichst bis zum Ende des Jahres in einen Erbbaurechtsvertrag mit den Landesforsten einzutreten und die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg daraus abzulösen. „Es ist gut, dass das öffentliche Interesse an der Zukunft des Blockhaus Ahlhorn mit Brinkhege und Henke jetzt eine Adresse hat, die offen ist für Ideen und Initiativen und die Möglichkeit bietet, sich konstruktiv einzubringen.“

 

Betriebsstilllegung für das Blockhaus Ahlhorn zum 31. Mai
In Bezug auf die Mitarbeitenden im Blockhaus dürfte von Anfang an klar gewesen sein, dass die Frage einer Weiterbeschäftigung vor Ort wie bisher an der Perspektive einer entsprechenden Nachnutzung hängen werde, so Oberkirchenrat Mucks-Büker. Diese Perspektive habe sich während der letzten Monate leider nicht ergeben. Nachdem sich die Anzeichen einer Betriebsschließung immer mehr verdichtet hätten, sei dies unverzüglich der Mitarbeitendenvertretung (MAV) mitgeteilt worden. Woraufhin zwischen MAV und Oberkirchenrat die gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungsgespräche zur Ausübung des Mitberatungsrechtes seitens der MAV geführt worden seien, berichtete Mucks-Büker. Die Gespräche seien seit Anfang dieser Woche förmlich beendet worden, auch mit dem Ergebnis, nun zügig in Sozialplanverhandlungen einzutreten, ganz wie es die Dienstvertragsordnung vorschreibe. 

 

„Grundvoraussetzung dazu ist ein entsprechender Betriebsstilllegungsbeschluss, den der Oberkirchenrat mit Wirkung zum 31. Mai inzwischen gefasst habe. Auch das Kuratorium des Blockhauses Ahlhorn werde noch am kommenden Montag satzungsgemäß entsprechend beschließen“, kündigte Mucks-Büker an. „Die Mitarbeitenden werden noch heute informiert und zu einer Betriebsversammlung am Montag eingeladen, wo unser Bischof zum Gespräch mit ihnen über die Situation zur Verfügung steht. Auch die MAV ist selbstverständlich dazu eingeladen.“ 

 

Diese Entscheidung sei in vielerlei Hinsicht schwerwiegend, räumte der Oberkirchenrat ein. „Aus Sicht der Kirchenleitung ist sie jedoch unumgänglich, so bedauerlich das auch ist. In den anstehenden Sozialplanverhandlungen werden wir darum nach Möglichkeit versuchen, den Mitarbeitenden in der Schwere dieser Entscheidung und ihrer Konsequenzen so angemessen und wertschätzend wie möglich zu begegnen. Dazu sind wir nicht nur durch das Arbeitsrecht verpflichtet.“ 

 

Man werde, bis es so weit sei, noch längere Zeit Geduld aufbringen müssen, mahnte Oberkirchenrat Mucks-Büker, da ab 2022 voraussichtlich auch mit Baumaßnahmen zu rechnen sei, die eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs vor Ort zunächst wenig wahrscheinlich sein lasse. „Insgesamt jedoch dürfen wir zum jetzigen Zeitpunkt begründet darauf hoffen, dass es im Blockhaus Ahlhorn auch künftig gut und sinnvoll weitergehen wird.“ 
 

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Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker informiert oldenburgische Synode über aktuellen Umsetzungsstand zum Synodenbeschluss zum Blockhaus Ahlhorn