Kirche eröffne Hoffnungsräume und weise über das Hier und Jetzt hinaus. Deshalb sollte Kirche „gestaltend in die Zukunft gehen: zuversichtlich, achtsam, demütig, damit auch nachfolgende Generationen von der Hoffnung hören, die uns geschenkt wurde durch unsere Vorfahren, die die gute Nachricht, das Evangelium, über 2000 Jahre weitergegeben haben“, betonte Bischof Thomas Adomeit am Sonntag, 2. Juli, aus Anlass der Feierlichkeiten zu 450 Jahren oldenburgische Kirchenordnung in der Oldenburger St.-Lamberti-Kirche. Christinnen und Christen stünden in der Verantwortung, bei den Menschen zu bleiben. Der Gottesdienst wurde nach der Kirchenordnung von 1573 gefeiert. 

Am 15. Juli 1573 war die Kirchenordnung von den beiden Grafen Johann VII. und Anton II. verkündet und damit in Kraft gesetzt worden. Es war eine evangelische Landeskirche entstanden, die sich aus dem Verband des Erzbistums Bremen gelöst hatte. Rund 40 Jahre nach den ersten evangelischen Anfängen war mit der Kirchenordnung von 1573 die Reformation in Oldenburg formal zum Abschluss gebracht worden. Der erste evangelische oldenburgische Superintendent (eine Art Vorgänger im Bischofsamt) war Hermann Hamelmann (1526 bis 1595), der in der St.-Lamberti-Kirche predigte.

Kirche ist laut Bischof Adomeit immer in Erneuerungsprozessen unterwegs: „mit der Reformation, die so langsam vorankam, von mutigen Menschen gestaltet; mit der deutschen Sprache im Gottesdienst, die das Gesagte verstehbar machte, mit Bibelübersetzung und Liedern. Mit Neugründung 1849, Überarbeitung der Kirchenordnung 1920 und erneut 1950 versteht sich die Kirche als die unter Wort und Sakrament versammelte Gemeinde.“ 

Die oldenburgische Kirche, deren Ordnung heute gefeiert werde, lerne aus ihrer Geschichte, „dass die biblischen Geschichten damals so aktuell sind wie heute. Dass sie damals so treffend das Miteinander der Menschen beschreiben, wie es heute immer noch ist.“ Auch wenn es mit der Relevanz von Kirche angesichts steigender Austrittszahlen, zurückgehender Finanzkraft und zunehmendem Fachkräftemangel schwieriger werde, bleibe die Hoffnung, „die wir als Christinnen und Christen weitergeben wollen, die unser Glaubensgrund ist, die auch durch dunkle Zeiten trägt, die sollte als Kirche uns nicht entmutigen“, so Adomeit.

Mit einem kleinen Festprogramm in der Oldenburger St. Lamberti-Kirche wurde an diesem Wochenende an den Gründungsakt der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg erinnert. Am Sonnabend, 1. Juli, beleuchteten drei Vorträge das Geschehen der Reformationszeit in Oldenburg. Pfarrer Dr. Tim Unger (Wiefelstede) erläuterte die Vorgänge im Oldenburger Land bis zur Entstehung der Kirchenordnung. Professorin Dr. Andrea Strübind berichtete von den an der Universität Oldenburg erarbeiteten Forschungsergebnissen zur Geschichte der Täufer in Oldenburg nach der Zerschlagung des Täuferreichs in Münster. Und PD Pfarrer Dr. Ralph Hennings würdigte das Leben von Graf Anton I. Am Samstagmittag fand eine festliche Musik zur Marktzeit mit der Capella St. Lamberti unter Leitung von Kirchenmusikdirektor Tobias Götting Musik statt.

Ein frei zugängliches Digitalisat der Oldenburger Kirchenordnung aus der Universitätsbibliothek Halle findet sich unter: https://opendata2.uni-halle.de//handle/1516514412012/3084 

Hier finden Sie den vollen Wortlaut der Predigt von Bischof Thomas Adomeit im Format PDF.

 

Kirche-Oldenburg
Oldenburgische Kirche feiert 450 Jahre Kirchenordnung