Hannover (epd). Bei Rassismus an der Diskotür sollen in Niedersachsen künftig bis zu 10. 000 Euro Bußgeld fällig werden. Die Landesregierung hat am Dienstag eine entsprechende Änderung des niedersächsischen Gaststättengesetzes auf den Weg gebracht, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Danach begeht ein Disko-Betreiber künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bei der Einlasskontrolle eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion benachteiligt. Er muss dann ein erhöhtes Bußgeld zahlen.
Mit dieser Regelung sei Niedersachsen bundesweit Vorreiter, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem epd. In allen anderen Bundesländern könnten nur Betroffene selbst auf privatrechtlichem Wege gegen Diskriminierung in Gaststätten vorgehen. Der Staat habe dort wie bislang auch in Niedersachsen keine wirksame Handhabe.
Wird das Gesetz verabschiedet, riskieren Disko-Betreiber den Angaben zufolge künftig in solchen Fällen sogar ihre berufliche Existenz. Ihnen könne letztlich das Gewerbe entzogen werden, wenn sie mehrere Bußgelder kassierten und sich so als unbelehrbar erwiesen.
«Ich weiß noch aus meinen Zeiten als Oberbürgermeister, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht», sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) der in Hannover erscheinenden «Neuen Presse». «Nach wie vor werden immer wieder junge Leute wegen ihrer Hautfarbe an Diskothekentüren abgewiesen. Das wollen wir ändern.»
Für die SPD-Landtagsfraktion betonte der migrationspolitische Sprecher Christos Pantazis, im Sinne einer Gleichberechtigung sei die Gesetzesänderung dringend notwendig. Auch der kommunalpolitische Sprecher der Grünen, Belit Onay, lobte den Gesetzentwurf: «Diskriminierung an Diskotüren ist Alltagsrassismus pur und seit Jahren ein großes Problem.» Auch die Kommunen könnten über die nun eröffnete Option der Ordnungswidrigkeit einschreiten.
Source: Kirche-Oldenburg