Hannover (epd). Ungeachtet einer möglichen Einigung zwischen dem Naturschutzbund (NABU) und Niedersachsens Landesregierung über Wege zu mehr Artenschutz und den Verzicht auf das von Umweltschützern angestrengte Volksbegehren wird die Initiative weiter vorangetrieben. «In den vergangenen knapp acht Wochen seit Beginn des Unterschriftensammelns haben bereits rund doppelt so viele Menschen das Volksbegehren unterschrieben, wie es in der ersten Runde erforderlich ist», sagte am Mittwoch Klaus Ahrens, einer der Initiatoren.
Nach seinen Angaben hat die Landeswahlleiterin zum 1. August 45.412 gültige Unterschriften gemeldet. 25.000 Unterschriften brauche es, um den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Volksbegehrens zu stellen, sagte Ahrens. Das Landesgesetz gebe hierfür Zeit bis zum 13. November: «Diese Zeit nehmen wir uns, schließlich haben wir gerade erst angefangen und sind durch Corona beim Sammeln eingeschränkt.»
Das von mehr als 200 Organisationen unterstützte Volksbegehren soll in ein Gesetz für mehr Artenschutz münden. Nach Angaben der Initiatoren sind auch in Niedersachsen die Hälfte von rund 11.000 Tier- und Pflanzenarten bedroht. 62 Prozent der Wildbienenarten seien gefährdet, Millionen Brutvögel bereits verschwunden. Damit es zu einer Abstimmung im niedersächsischen Landtag über das Gesetz kommt, braucht es insgesamt rund 610.000 Unterschriften für das Volksbegehren. Die bislang gesammelten Unterschriften zählen dabei mit. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, folgt ein Volksentscheid.
Die Landesregierung in Hannover hat das Volksbegehren mehrfach scharf kritisiert. Sie traf stattdessen mit Landwirten und mehreren Umweltverbänden ein Abkommen. Die als «Niedersächsischer Weg» bezeichnete Vereinbarung sieht unter anderem vor, den Anteil des Öko-Landbaus bis 2025 auf zehn Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent zu erhöhen. Ferner umfasst das nach Angaben des Landesumweltministeriums bundesweit einmalige Abkommen Verbesserungen im Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz des Landes sowie zusätzliche jährliche Finanzmittel ab 2021 im hohen zweistelligen Millionenbereich für Maßnahmen im Artenschutz.
Zuletzt hatte sich in dem Streit eine Entspannung angezeichnet. Vertreter des NABU hatten in Aussicht gestellt, das Volksbegehren unter bestimmten Voraussetzungen abzusagen. Zentrale Bedingung dafür sei, dass fertige Gesetze zum «Niedersächsischen Weg» vorliegen und vom Landtag beschlossen sein müssten. Diese Gesetze müssten inhaltliche Positionen des NABU berücksichtigen. NABU-Landeschef Holger Buschmann hatte gegenüber dem epd erklärt: «An den Gesetzen wird zwar intensiv gearbeitet, aber noch steht da nichts.» Aus der Landesregierung hieß es, die Gesetzesentwürfe sollten noch bis Ende August vorliegen.
Source: Kirche-Oldenburg